Vollstreckungsbescheid aus Anfang 2007 noch gültig?
hallo, ich habe heute einen vollstreckungsbescheid aus dem jahr 2007 bekommen. von einer telekommunikationsfirma. in 5 jahren habe ich nichts dergleichen bekommen, das darauf hinweist, das ich was schuldig bin. und unterlagen, kontoauszüge aus der zeit habe ich auch nicht mehr. die bank , wo ich damals war, habe ich inzwischen gewechselt. was soll ich jetzt tun ? ich sehe nicht ein einfach was zu bezahlen, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann. hoffe auf hilfreiche antworten.
6 Antworten
Falls du wirklich nie nix bekommen hast, keinen Mahnbescheid - eben nix, dann würde ich mir sofort einen Anwalt nehmen. Zumal die ganzen Kosten oft sehr viel Geld sind und davon kannst du notfalls schon den Anwalt bezahlen. Notfalls gehst du sofort zum vollstreckungsgericht und beantragst vollstreckungsschutz oder wie immer das heißt (die wissen das da aber schon), bis die Sache entschieden ist. Aber einen Anwalt würde ich mir nehmen !!!
Der Vollstreckungsbescheid hatt eine Gültigkeit von 30 Jahren.
Also falls es sich hierbei um einen echten Vollstreckungsbescheid handelt, musst du irgendwann einen Mahnbescheid erhalten haben. Dieser kann auch von dem festen Lebenspartner oder deinen Kinder, WG-Bewohner angenommen worden sein. Oder du bist öfter verzogen und die Tel.-Firma konnte deine aktuelle Adresse absolut nicht ermitteln. Dann könnte diese eine öffentliche Zustellung beantragen, d.h. Der Mahnbescheid wird bei Gericht ausgehangen und wenn sich in einem bestimmten Zeitraum niemand meldet, gilt er als zugestellt. Ohne einen zugestellten Mahnbescheid kann nämlich kein Vollstreckungsbescheid bei Gericht beantragt werden. Hattest du überhaupt jemals etwas mit der Tel.-Firma zu tun, also einen Telefonanschluss bei denen laufen?
Innerhalb einer Frist von 14 Tagen? kannst du Einspruch einlegen, dann wird der VB nicht wirksam, steht aber drauf, oder ist er bereits zugestellt? Ist die Forderung von 2007 oder der Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht?
Der VB geht erst raus, wenn der MB als zugestellt gilt. Rechtlich gilt er als zugestellt, wenn er in deinen Herrschaftsbereich gelangt ist. Also z.B. wenn er dir zugeschickt wurde und nicht als unbekannt verzogen zurückkam.
hättest beim Mahnbescheid widerspruch einlegen müssen den mußt du doch erhalten haben?
nein,eben nicht. dann wäre ich ja vorgewarnt. ich bekam nichts, in den ganzen 5 jahren.
vollstreckungsbescheid von 2007 ausgestellt durchs amtsgericht...aber ich habe nie irgendwas bekommen, kein mahnbescheid oder der gleichen.