Vollstreckungsbescheid an einen Insolvenzverwalter schicken?
Hallo, ich habe gegen einen Handwerker, welcher von mir 40 % Vorkasse erhielt, er die Arbeiten aber nicht anfing, einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und auch bekommen. Einen GV habe ich noch nicht beauftragt. Ich bekomme aber nun ein Schreiben einer Anwaltskanzlei, welche sich als Insolvenverwalter des Schulters vorstellt und worin ich aufgefordert werde, Forderungen schriftlich anzumelden. Entsteht mir ein Nachteil, wenn ich dies tue? Der Vollstreckungsbescheid gilt ja 30 Jahre, wenn der Schuldner Insolvenz anmeldet, wäre er wohl in einigen Jahren raus aus der Schuldenfalle. Gilt dann mein Bescheid noch? Danke für hilfreiche Antworten.
3 Antworten
Entsteht mir ein Nachteil, wenn ich dies tue?
Nein, dir entsteht kein Nachteil. Du wirst in die Gläubigerliste aufgenommen. Wenn die Handwerksfirma beispielsweise noch Vermögen wie Fahrzeuge hat, werden diese vom Insolvenzverwalter verkauft. Von dem Erlös werden der Insolvenzverwalter und möglicherweise ausstehende Sozialleistungen zuerst bezahlt. Wenn dann noch ein Rest übrig sein sollte, wird dieser zwischen allen Gläubigern aufgeteilt.
Sobald das Insolvenzverfahren abgewickelt ist, wird die Firma im Handelsregister gelöscht. Sie existiert somit nicht mehr. Damit ist dein vollstreckbarer Titel nur noch für den Reißwolf geeignet.
(Ohne Gewähr für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit)
Natürlich musst du Deine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.
Was die Frage der weiteren Gültigkeit eines Vollstreckungsbescheides nach Abschluss des Insolvenzverfahrens betrifft, kann ich Dir keine Auskunft geben.
Wenn die Firma allerdings nach Abschluss des Verfahrens gelöscht wird, gibt es den Schuldner nicht mehr und Du kannst, wie hier schon geschrieben wurde, den Titel auf die Toilette hängen oder in den Reißwolf geben. Da wäre möglicherweise zu prüfen, auf wen der Titel lautet. Aber wie gesagt, das sind nur so Gedanken, ich bin kein Spezialist auf dem Gebiet.
Da der Handwerker möglicherweise gegen Gesetze verstoßen hat ("Bei Werkverträgen im Baugewerbe verlangt der Gesetzgeber, dass Handwerker bei Auftragsausführung in Vorleistung gehen. Ein Zahlungsanspruch besteht erst nach Abnahme durch den Auftraggeber."), würde ich mich auf jeden Fall sicherheitshalber vorher von einem Fachmann einer VZ in Deiner Nähe beraten lassen.
Das ist für Dich leider die einzige Möglichkeit überhaupt noch an Geld zu kommen. Der Schuldner hat nämlich mit Eröffnung der Insolvenz Zahlungsverbot. Nur der Insolvenzverwalter zahlt das an die Gläubiger aus was nach den Kosten für das Verfahren noch übrig ist. Das ist in der Regel nicht mehr viel wenn es überhaupt noch was gibt.
Nach Ende der Insolvenz kannst Du Deinen 30 Jahre gültigen Vollstreckungsbescheid auf die Toilette hängen.