Vollsperrung für Motorräder?

2 Antworten

Wenn es nur eine Verbindung gibt, also auch keinen Umweg als Alternative, werden meines Wissens solche Sperrungen nicht durchgeführt bzw. genehmigt, weil dann zu viele Leute eine Sondergenhemigung beantragen würden und ggf. der Sinn eines solchen Verbots in Frage gestellt wird. Bei Ausnahmegenahmigung erfolgt immer Einzelfallprüfung ob möglich.

Wenn du tatsächlich derart abgeschieden wohnst, wird dir das Ordnungsamt mit Sicherheit eine Ausnahmegenehmigung erteilen.