Vollpfosten. Ist das eine Beleidigung?

6 Antworten

Wenn die Aussage jemanden in seinem gesellschaftlichen Ansehen erniedigt, dann schon. Du kannst es ihm unter vier Augen sagen. Dann ist es zwar noch immer eine Beschimpfung, aber in Deutschland ist das meines Wissens nicht strafbar.

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 - (Recht, Strafe, Rechtsanwalt)

Fußballspieler Arjen Robben wurde mal für ein paar Spiele gesperrt, und musste Strafe bezahlen, nachdem er einen Schiedsrichter so bezeichnet hat.

Im Grunde ja, jede Art von Beleidigung kann bestraft werden

Besser als wäre der aus Sperrholz !

Ein guter Eichen-Pfosten hält ewig , ist aber eben nicht flexibel = nur ein Vollpfosten . Daher für ........ Politiker im Umlauf !

Kommt drauf an wer der Adressat ist !

Klar doch. Es ist ne Beleidigung