Vollmodernisiert wohnung, Mieterhöhung rechtens?

4 Antworten

Muss ich die gleiche Miete zahlen wie Wohnungen die die gleiche
Ausstattung haben wie wir und zusätzlich noch komplett neue zimmertüren
haben.

Ja, musst du. Gerade weil es auf dieses Extra nicht ankäme. Ein Mieterhöhungsverlangen n. § 558a Abs. 2 Nr 4  BGB ist zulässig.

"Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen
Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für
Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den
letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560
abgesehen, geändert worden sind" regelt § 558 II 1 BGB.

Sind die Türen Teil einer Vollmodernisierung?

Nein, Art der Zimmertüren oder Farbe der Sanitärausstattung benannter Vergleichswohnungen haben keinerlei Auswirkungen auf den Ausstattungskomfort. Haben beide Wohnungen ein Duschbad, Zentralheizung, Wäremschutzverglasung, Fassendendämmung u. dgl. und sind sie hinsichtlich "Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage" vergleichbar, dringt ein Mieterhöhunbgsverlangen demnach auch durch :-)

IMHO sind zudem Vollholz-(Kassetten-)Türen wertvoller als nur modern anzusehende folierte Röhren-Spantüren, die den Ausstattungswert keineswegs erhöhen.

Deswegen haben die Mieter der Vergleichswohnungen nicht einen Cent mehr Miete zahlen müssen, als die mal ausgetauscht wurden :-)

G imager761

Einseitige Vertragsänderungen sind nicht rechtens. Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen. Der Vermieter muss diesen einhalten kann nicht willkürlich die Miete erhöhen. 

Ab zur Rechtsberatung od Mieterschutz. 

Dem Vermieter steht es ja zu alle 3 Jahre max 15% die kalt Miete zu erhöhen ich bin nur stutzig geworden über den Begriff vollmodernisiert und ich halt die anderen Wohnungen im Objekt kenne

Mieterhöhungen sind immer einseitige Vertragsänderungen und sind bei Beachtung der gesetzlichen Vorgabn immer rechtens.

Folgte man deiner Meinung, dürfte nie die Miete erhöht werden. Und das ist natürlich falsch.

@albatros

Wir reden hier von einer willkürlich durchgeführten Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme, die offenbar nicht erfolgt ist. 

Was anders ist es natürlich, wenn die Miete aufgrund einer vereinbarten Indexerhöhung um das Ausmaß der Wertsteigerung erhöht wird. 

Oder wenn die Betriebskosten jährlich angepasst werden. Davon war in der Fragestellung aber keine Rede. 

@Translateme

Was heißt hier "wir"? Du stellst auf Modernisierung ab. Der Fragesteller erklärt die Mietpreisanhebung nicht mit Modernisierung sondern zielt auf den Mietspiegel.

@Translateme

Wir reden hier von einer willkürlich durchgeführten Mieterhöhung
aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme, die offenbar nicht erfolgt ist.

Wir? Nur du. Der Fragestellung nach ist eine 12,5%ige Mieterhöhungen nach Vergleichswohnungen i. S. d. §§ 558 II 1, 558a II vorgenommen wurden, die der Fragesteller nur dahingehend bezweifelt, weil die benannten Vergleichswohnungen andere Zimmertüren haben. Dies spielt aber bei dem Erhöhungsverlangen keine Rolle, vlg. hz. meinen Kommentar.

Ich bezweifle, dass neue Zimmertüren zu den Vergleichsparametern für eine Mietanpassung gelten.

Das Alter der Türen spielt für den Zustand "saniert" keine Rolle. Mit dem Ausdruck "saniert" ist der allgemeine Zustand von Elektrik, Bad, Küche, Bodenbelag etc. gemeint, und das widerum heißt nicht, dass es erst kurz vor der Mieterhöhung gemacht worden sein muss. Saniert heißt, dass die Wohnung nicht mehr im Ursprungszustand ist und die heutigen Anforderungen an eine Wohnung erfüllt. 20 Jahre alte Türen sind im Wohnungsbau durchaus als "neue" Türen zu sehen. Meine Türen sind 36 Jahre alt, sehen aus wie neu, in meinen vermieteten Wohnungen sind sie von 1971 und 1964 - ebenfalls wie neu (wurden aber zwischendurch natürlich mal neu lackiert). Eine voll sanierte Altbauwohnung aus dem 18. oder 19. Jahrhundert hat oft auch noch die aufgearbeiteten, originalen Türen verbaut.

Erneuert werden müssen die Türen nur, wenn sie defekt sind. Gibt es in deiner Stadt einen Mietspiegel (in der Regel kostenlos im Internet einsehbar)? Dort steht genau drin, wie eine Wohnung definiert sein muss, wenn man anhand des Mietspiegels die Miete erhöhen möchte.