Vollmacht zur Wohnungsübergabe?

9 Antworten

Du kannst einer Person Deines Vertrauens eine Vollmacht geben und Du musst dann nicht persönlich.

Aber falls der Vermieter/die Maklerin ein Übergabeprotokoll mit vorhandenen Mängeln, dann muss man das Protokoll nicht unterschreiben.

Macht der Vermieter kein Übergabeprotokoll, dann sollte die Person Deines Vertrauens ein Protokoll machen und von Zeugen unterschreiben lassen. Deswegen ist es auch angebracht das zwei Personen zur Übergabe da sind.

Danke nochmals an alle für Eure Mühen! :)
Nun, leider kann ich die Geschäftsreise nicht so einfach absagen. Nur leider habe ich nun keine bevollmächtigte Person auf die Schnelle. Und jemanden von hier 300 Km in die Ferne zu schicken, wäre etwas viel verlangt. Ich werde versuchen, noch einmal mit der Maklerin zu reden, ansonsten sehe ich nur schwer eine Alternative.

Geb jemandem ne Vollmacht dass er die Übernahme für dich erledigt und damit hat sichs. Deine Maklerin hat einen an der Waffel.....

Offensichtlich hast du überlesen, dass die Maklerin im Auftrag des Vermieters handelt. Was ist nun mit der Waffel?

Das Mietverhältnis der 2er WG, sprich Mietvertrag mit Personenmehrheit der Mieterpartei endet am 31.07.2015. Beide selbstschuldnerisch haftenden Mieter müssen am 01.08.2015 die Mietsache an den Vermieter herausgeben. Gleichzeitig übernimmt einer der beiden Mieter die ehemalige Mietsache nun allein mit neuem Mietvertrag. Handlungsbevollmächtigt für die Rücknahme und Herausgabe ist für den Vermieter eine Maklerin wohl beteiligt. Deshalb kann sie nicht gleichzeitig von dir bevollmächtigt werden, damit könnte sie in einen Interessenkonflikt geraten.

Dein aktueller Mietmieter kann aber die gemeinsame Aufgabe der Herausgabe auch allein erfüllen, denn er müsste das ohnehin erledigen. Ein Protokoll ist nicht nicht vorgeschrieben, Mängel an der Mietsache müsstet ihr gemeinsam beseitigen, sodass du nach Beweislage eigentlich nur Mängel, die von dir selbst verursacht worden sind, beseitigen müsstest. Bringe eine interne Vereinbarung in diesem Sinne zu Papier und lass es dir von deinem Mietmieter bestätigen.

Ich hoffe, dass ihr die Kautionfrage bereits geklärt habt. Du hast hier das WG-Verhältnis etwas diffus dargestellt. Ich könnte auch vermuten, dass du allein die Wohnung gemietet hast und dein Mitmieter nun dein Untermieter war, der jetzt die Wohnung mit neuem Mietvertrag übernimmt. Dann wären die Übergabemodlitäten doch noch anders zu gestalten.

Sowohl Mieter als auch Vermieter dürfen/können sich mittels Originalvollmacht bei einer Wohnungsübergabe bzw. -rückgabe selbstverständlich vertreten lassen.