Vollmacht zur Vertretung vor Gericht?
Hallo,
Vor Deutschen Amtsgerichten hat man grundsätzlich die Möglichkeit sich selbst zu verteten. Nun habe ich einen älteren Herren welcher diese Möglichkeit via Vollmacht gerne mir überlassen würde. Ist das zulässig wenn man selbst kein Anwalt ist? Der Mann möchte mir einfach eine Vertretungsvollmacht ausstellen damit ich an seiner stelle die Selbstvertretung wahrnehme.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
P.s. Ich suche nach konstruktiven Antworten, auf sinnfreies Gewäsch über Anwälte und deren Nützlichkeit kann ich dankend verzichten, das habe ich nun zur genüge gelesen und der Herr wünscht so etwas selbst nach gutem zureden definitiv nicht. Es geht einzig darum ob es möglich ist die Selbstvertretung vor Gericht via Vollmacht an eine andere Person zu vergeben.
6 Antworten
Nein, das ist nicht möglich. Dass man sich selbst vertreten kann bedeutet nicht, dass man jede beliebige Person bevollmächtigen kann. Wer außer einem Rechtsanwalt vor dem Amtsgericht bevollmächtigt werden kann, ist in § 79 II ZPO geregelt.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Zivilprozess-Wer-darf-neben-dem-Beklagten-sitzen--f51707.html
Textauszug:
Wenn eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist, kann jeder einen Prozeß durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl führen lassen. Das ergibt sich aus § 79 ZPO.
Darum geht es hier ! nicht. Die Kernfrage des FS war - ob es grundsätzlich möglich ist sich von einem Nichtjuristen vor Gericht vertreten zu lassen. Und das ! ist möglich.
Wie es hier konkret fallspezifisch auszieht - dazu kann sich keiner äußern - und das ! habe ich auch nicht gemacht.
Solange das Verfahren keinen Anwaltszwang aufweist, kann der Herr sich vertreten lassen von wem er möchte. Also auch von einem Laien. Wichtig ist das er das in schriftlicher Form auch entsprechend mitteilt.
Sofern ein Rechtsanwalt als Beistand nicht gefordert ist, dann kann jeder (schriftlich) Bevollmächtigte die Vertretung spielen
Antanzen muss betreffende Person aber logischerweise trz
Nein, nicht jeder Bevollmächtigte.
Hast Recht, War unpräzise
Wende dich an das Gericht, vor dem der Fall ausgetragen wird. Dort bekommst du rechtsverbindliche Aussagen. Es nützt dir gar Nichts, wenn du hier Antworten bekommst, die nicht richtig sind.
Der Angeklagte selbst muss aber so oder so erscheinen, eine Abgabe der Selbstverteidigung, falls möglich, entbindet nicht von Erscheinen vor Gericht.
Es gibt zudem nicht grundsätzlich ein Recht auf Selbstverteidigung, je nach Strafverfahren oder Gericht ist ein Anwalt Vorschrift.
Das gilt AUCH für Amtsgerichte., auch wenn dort die meisten Verfahren keine Anwaltspflicht haben.
Der Auszug ist allerdings irreführend, weil er den Absatz 2 unterschlägt: