Vollmacht und Betreuung

5 Antworten

Ja kannst du, wenn dein Vater zu diesem Zeitpunkt voll geschäftsfähig war und die Vollmacht bei einem Notar beglaubigt wurde

Diese Vollmacht wird Dir nicht viel nützen. Das Amtsgericht wird darauf hinweisen, das es mittlerweile einen rechtskrätigen Betreuungsbeschluss gibt und es einen Grund gegeben hat, Dir die Betreuungsaufgabe wegzunehmen und diese an den Berufsbetreuer zu übertragen. Es wird darauf hinweisen, dass es keinen Grund sieht, die damals getroffene Entscheidung für den Berufsbetreuer zu revidieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Holen Sie sich beim Vormundschaftsgericht einen Termin und legen Sie das Dokument zur Prüfung vor. Ich denke, in Ihrer geschilderten Angelegenheit wird Abhilfe geschaffen.

Hallo ,

geh mit der Vollmacht auf jeden Fall zum Gericht !!!! Sollte man sich quer stellen , so nimmst Du Dir am Betsen einen Anwalt !!!! verstehe nicht , dass man einen Gesetzlichen Betreuer bestellt , wenn Du als Tochter da n bist !!!

GLG und ganz viel Erfolg , wünscht Dir , clipmaus :-))

Ja,kannst zum Gericht gehen und diese vorzeigen. In der Regel müssen sie die Vollmacht anerkennen,es sei denn,es gibt berechtigte Zweifel (z.B. dass Sie selber wegen Krankheit Ihren Vater nicht vertreten können oder die zu klärenden Angelegenheiten nicht klären kannst.