Vollmacht und Betreuung
Hi Leute, Ich habe Vatersvollmacht für alle Angelegenheiten (Vordruck des Justizministeriums) vom 2006. Später wurde er dement geworden und ich wurde von Betreuungsgericht als Betreuer bestellt (die Vollmacht könnte ich damals nicht wiederfinden). So ging es, bis ich angelogen wurde, als Betreuer aberkannt, und als Vatersbetreuer ein Rechtsanwalt bestellt. Ich habe eine Beschwerde bei Landgericht angelegt. Erfolgslos. Weiterklagen ist sinnlos, weil es zeitaufwendig ist und mein Vater sehr schwerkrank ist. Der Betreuer kümmert sich um mein Vater überhaupt nicht und an meine Anfragen nicht reagiert. Inzwischen habe ich die Vollmacht gefunden. Dort u.a. steht: „Falls trotzt dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung erforderlich sein sollte, bitte ich, diese bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen“. Kann ich mit dieser Vollmacht zum Betreuungsgericht gehen und sagen, das nach dem Vaterswillen darf keiner außer mich als Betreuer bestellt werden, oder einfach die Betreuung aufheben (die Vollmacht reicht doch aus)? Grüße Theresa
5 Antworten

Ja kannst du, wenn dein Vater zu diesem Zeitpunkt voll geschäftsfähig war und die Vollmacht bei einem Notar beglaubigt wurde

Diese Vollmacht wird Dir nicht viel nützen. Das Amtsgericht wird darauf hinweisen, das es mittlerweile einen rechtskrätigen Betreuungsbeschluss gibt und es einen Grund gegeben hat, Dir die Betreuungsaufgabe wegzunehmen und diese an den Berufsbetreuer zu übertragen. Es wird darauf hinweisen, dass es keinen Grund sieht, die damals getroffene Entscheidung für den Berufsbetreuer zu revidieren.

Holen Sie sich beim Vormundschaftsgericht einen Termin und legen Sie das Dokument zur Prüfung vor. Ich denke, in Ihrer geschilderten Angelegenheit wird Abhilfe geschaffen.

Hallo ,
geh mit der Vollmacht auf jeden Fall zum Gericht !!!! Sollte man sich quer stellen , so nimmst Du Dir am Betsen einen Anwalt !!!! verstehe nicht , dass man einen Gesetzlichen Betreuer bestellt , wenn Du als Tochter da n bist !!!
GLG und ganz viel Erfolg , wünscht Dir , clipmaus :-))

Ja,kannst zum Gericht gehen und diese vorzeigen. In der Regel müssen sie die Vollmacht anerkennen,es sei denn,es gibt berechtigte Zweifel (z.B. dass Sie selber wegen Krankheit Ihren Vater nicht vertreten können oder die zu klärenden Angelegenheiten nicht klären kannst.