Vollmacht rückdatieren?
Hallo,
mein Anwalt hat hinsichtlich einer Unterhaltsklage etwas gepennt, weil meine Tochter nach dem Erstgespräch, aber vor Eröffnung des Verfahrens volljährig wurde. Die Gegenseite versucht daraufhin, dass Verfahren wegen fehlender Bevollmächtigung beenden lassen. Der Vorschlag meines Anwalts ist jetzt, dass meine Tochter eine Vollmacht mit Datum vor Verfahrensbeginn unterschreibt. Leider muss ich davon ausgehen, dass die Kindesmutter genaue Kenntnis darüber hat, dass die Vollmacht zu dem Zeitpunkt aber nicht vorlag, weil der Anwalt sich erst einen abgebrochen hat, dass ich das für meine Tochter machen könnte, weil ich ja vor ihrem Geburtstag bei ihm war. Ich habe jetzt Angst, dass meine Tochter sich strafbar machen könnte und frage mich, ob ich auf die Erhöhung des Unterhalts für die paar Monate lieber verzichten sollte? Oder ist das rechtens? Mein Anwalt druckste so komisch rum, und ich weiß nicht, ob das bisher im Internet gefundene hier zur Anwendung kommen könnte (§267 StGB)?
1 Antwort
Ich würde als Tochter bestätigen, dass die Einwilligung mündlich vorlag, nun schriftlich festgelegt wurde. Mit dem aktuellen Datum. Wichtig ist doch nur, dass er JETZT die Vollmacht hat und so weitermachen kann.
Na "nichts damit zu tun haben" kann auch heißen, dass sie keine Arbeit damit hat. Das lässt sich doch interpretieren. Das muss ja nicht heißen, dass sie nicht zugestimmt hat.
Interpretieren ist Auslegungssache. Da würde ich gerne das Risiko abschätzen können, weil ich meiner Tochter im Hinblick auf ihren späteren Jobwunsch (geht aufs Abi zu, danach Jurastudium) nicht verbauen möchte. Also frei raus, was kann ihr schlimmstenfalls blühen? Kann die Mutter Anzeige erstatten und worauf? Das, was ich oben befürchtet habe?
Nein! Auch mündliche Verträge sind Verträge. Wenn sie einverstanden war, hat sie zugestimmt und damit die Wahrheit gesagt. Das ist keine Urkundenfälschung. Jedenfalls auf keinen Falle wenn es so aufgesetzt wird, wie oben vorgeschlagen.
Der Anwalt will eine Vollmacht ausstellen auf ein Datum vor der verfahrenseröffnung. Was kann also passieren, wenn meine Tochter das so macht?
Danke für Deine Antwort. Die Gegenseite will ja die Verfahrenseröffnung angehen, und meine Tochter hat auf Mamas Geburtstag beim Kaffee in voller Runde wohl nichts besseres zu tun gehabt, als allen zu erzählen, dass ich das ja mache und sie damit überhaupt nix am Hut hat.