Vollmacht rückdatieren?

1 Antwort

Ich würde als Tochter bestätigen, dass die Einwilligung mündlich vorlag, nun schriftlich festgelegt wurde. Mit dem aktuellen Datum. Wichtig ist doch nur, dass er JETZT die Vollmacht hat und so weitermachen kann.

Danke für Deine Antwort. Die Gegenseite will ja die Verfahrenseröffnung angehen, und meine Tochter hat auf Mamas Geburtstag beim Kaffee in voller Runde wohl nichts besseres zu tun gehabt, als allen zu erzählen, dass ich das ja mache und sie damit überhaupt nix am Hut hat.

@ManEisen

Na "nichts damit zu tun haben" kann auch heißen, dass sie keine Arbeit damit hat. Das lässt sich doch interpretieren. Das muss ja nicht heißen, dass sie nicht zugestimmt hat.

@guinan

Interpretieren ist Auslegungssache. Da würde ich gerne das Risiko abschätzen können, weil ich meiner Tochter im Hinblick auf ihren späteren Jobwunsch (geht aufs Abi zu, danach Jurastudium) nicht verbauen möchte. Also frei raus, was kann ihr schlimmstenfalls blühen? Kann die Mutter Anzeige erstatten und worauf? Das, was ich oben befürchtet habe?

@ManEisen

Nein! Auch mündliche Verträge sind Verträge. Wenn sie einverstanden war, hat sie zugestimmt und damit die Wahrheit gesagt. Das ist keine Urkundenfälschung. Jedenfalls auf keinen Falle wenn es so aufgesetzt wird, wie oben vorgeschlagen.

@guinan

Der Anwalt will eine Vollmacht ausstellen auf ein Datum vor der verfahrenseröffnung. Was kann also passieren, wenn meine Tochter das so macht?