Vollmacht Kindertagesstätte
Hallo,meine Exfrau und ich betreuen unsere Tochter(5) im Wechselmodell,d.h. eine Woche bei mir,Sonntags übergabe,dann eine Woche bei ihr.Gestern ist mir im Kindergarten aufgefallen,das meine Ex in ihrer Betreuungszeit,die kleine ständig von mir fremden Personen abholen lässt.Einige Vollmachten waren da und in der Liste für Dauervollmachten waren auch 2 Damen eingetragen die ich nicht kenne.Auf meine Frage an die Erzieherinnen,warum Sie das Kind ohne meine Zweite Unterschrift herausgeben,bekam ich zur Antwort,das eine Zweite Unterschrift unüblich wäre.Wir haben beide das Sorgerecht und ich fühle mich als Vater(wieder mal)hinten an gestellt.Wie ist die Rechtslage???
4 Antworten
was die mutter in der zeit macht in der du keinen umgang hast ist absolut ihre eigene sache. sie entscheidet die dinge im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge. auch wer die kinder halt abholt. sie kann auch festlegen, dass du es nicht mehr darfst und selbst damit wirst du leben müssen.
kannst du das nicht erst einmal mit deiner Frau besprechen ???
Wenn du eine Gefahr siehst und deiner Exfrau nicht traust, dann bleibt dir nur das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Es werden immer solche Situationen vorkommen. Ihr seid beide die Eltern und wollt doch eigentlich beide das Beste für euer Kind?
er trägt nicht einen einzigen grund vor für alleiniges sorgerecht. und wenn er keine gründe vorbringt, wird sein antrag schon an der pforte beim gericht einfach nur abgewiesen.
Ihr könnt Beide unabhängig voneinander entscheiden wer das Kind abholt. Ich weiß das die Rechte von Vätern in Deutschland mit Füßen getreten werden, aber hier übertreibst du.
wieso fragst du nicht einfach mal deine ex und sagst ihr dass du gerne wissen möchtest, wer deine Tochter abholt. Laut Gesetz benötigen alle Entscheidungen über eure Tochter das Einverständnis von euch BEIDEN
das stimmt so nicht. es bedarf des einverständnisses beider eltern nur bei entscheidungen von erheblicher wichtigkeit: das sind kita, schule, weiterführende schule und ausbildung, ops und eröffnung eines kontos. alles andere entscheidet der betreuende elternteil kraft seiner alleinigen alltagssorge. fertig.
Das habe ich schon,Problem:ich traue ihr nicht.Wir hatten vor gut 2Jahren das gleiche Problem.Schwiegervater schwerer Alkoholiker,hatten uns verständigt,das er das Kind nicht abholt,da ich davon ausgehen musste das er auch mit beträchtlichem Spiegel fährt.Kurze Zeit später hab ich im Kiga die Vollmacht liegen sehen.Was tun?