vollmacht in das Gericht

3 Antworten

Bei Verhandlungen, egal ob straf - oder zivilrechtlich, ist da, wo eine persönliche Aussage notwendig ist, eine Vertretung seiner selbst nicht möglich. Für das rein juristische Geplänkel jahrelanger Rechtsstreitigkeiten, ist eine persönliche Anwesenheit nicht notwendig. Bei persönlichen Vorladungen kann man sich keinesfalls vertreten lassen.

also jemand anderes bevollmächtigen, ist das gut oder schlecht?

Ist das möglich oder nicht möglich? Nein, es ist nicht möglich. Wirksam vertreten lassen ohne eigene Anwesenheit kann man sich nur in engen Grenzen im Zivil- und Arbeitsrecht durch einen Rechtsanwalt. Im Sozialrecht kann man zwar jemanden anderen bemühen, muss selbst aber trotzdem anwesend sein.

Ich würde die entsprechende Aussage schriftlich verfassen und an das Gericht senden - dort wird es dann verlesen, wenn es zur Sache bei trägt und dem Verhandlungsverlauf dienlich ist.


Ronox  20.05.2015, 21:00

Wenn das so einfach wäre, würde niemand mehr zur Hauptverhandlung erscheinen.