Vollmacht für den Hausverkauf, ist das erlaubt und was muss drin stehen?.
Meine Freundin hat ein Haus von ihren Eltern geerbt, die beide verstorben sind. Bis jetzt hat sich ihr Bruder um das Haus ( 4.Fam ) gekümmert. Nun möchte sie aber das Haus verkaufen und brauch noch die Unterlagen und die Schlüssel von dem Haus, was der Bruder besitzt. Leider verstehen sich die Beiden nicht mehr, da der Bruder ein Sturrkopf ist. Da meine Freundin durch den Tod ihrer Eltern sehr gesundheitlich angeschlagen ist und eben schwach ist, hat sie mich gefragt, ob ich mich um den Verkauf kümmern könnte. Ich würde es auch tun, aber ich brauche dann natürlich eine Vollmacht die sie mir ausstellen muss. Mit dieser Vollmacht wollte ich dann zu ihrem Bruder fahren, um ihn zu beten mir die Papiere und die Schlüssel zu geben. Das Problem ist, das er Notargehilfe ist und fremden gegenüber sehr mißtrauisch ist. Was ist jetzt, wenn er mir die Sachen nicht aushändigt, bzw. wie sollte die Vollmacht aussehen. Muss ich die Vollmacht von einem Anwald beglaubigen lassen ?. Ich denke mir nämlich, das er mir die Sachen nicht geben wird. Wie sollte ich jetzt vorgehen ?.
2 Antworten
1. Um die Unterlagen und Schlüssel zu holen, reicht eine einfache Vollmacht, in der z.B. steht:
Ich, Frau x, bevollmächtige hiermit meinen Freund Herrn y, Unterlagen und Schlüssel (genau bezeichnen) bei meinem Bruder, Herr z, abzuholen.
Den Abholtermin kann die Freundin ja telefonisch mit ihrem Bruder ausmachen, auch wenn sie mit ihm zerstritten ist. Dann ist der auch nicht überrascht, wenn plötzlich jemand kommt.
2. Zum Verkauf müßte die Freundin mit den Käufern zum Notar. Wenn sie das gesundheitlich nicht schafft, könnte sie auch dazu eine Vollmacht erteilen. Die müßte aber auch ein Notar machen. Einen Notar braucht man also zum Verkauf auf jeden Fall. Allerdings kann man den Notar auch zu sich nach Hause bestellen, wenns gar nicht anders geht. Das wird sicher was extra kosten.
Sofern die Schwester des Notragehilfen alleinige Eigetümerin ist, kann Sie den Bruder zur Herausgabe der Objektuntelagen und der Schlüssel auffordern und Ihn bitten, Ihnen diese Dinge auch auszuhändigen, in dem sie mit ihm dies telefonisch regelt und ihn ggfs. bitte, ihr die Dinge mit der Post nach Hause zu senden.