Vollkasko - Kostenvoranschlag abrechnen
Hallo... Ich habe mal eine Frage...
Folgende Situation :
Ein Freund ist kfz-haftpflicht,teilkasko und vollkasko versichert inkl. Rabattschutz bei der HUK Coburg. Vollkasko und Teilkasko mit jeweils 150 € Selbstbeteiligung.
Er ist vor ca. 10 Tagen in ein geparktes Auto gefahren. (Rückwärts beim Einparken) - also schuldig ! Das geparkte Auto wurde am seitenteil hinten beschädigt und sein Auto wurde an der Heckstoßstange inkl. Rücklicht beschädigt. Mein Freund rief sofort die Polizei und musste ein Verwarnungsgeld zahlen - polizei nahm den fall auf und fuhr wieder weg. Mein Freund rief am nächten Tag seine Versicherung an und meldete den Schaden. Sein eigenes Auto will er auch über Vollkasko abrechnen lassen.
Er wünscht eine Fiktive Abrechnung !
Die Versicherung nahm das so auf und teilte Ihm mit,das er in eine Vertragswerkstatt gehen soll und eim Kostenvoranschlag erstellen lassen soll. (Er hat freie werkstattwahl,also keine Werkstattbindung)
So daraufhin ging der Kollege zur Vertragswerkstatt und ließ einen Kostenvoranschlag inkl. Fotos anfertigen. Er musste den Kostenvoranschlag bezahlen (25€).
Also Kostenvoranschlag erstellt und der eigenen Versicherung zugeschickt mit der bitte : Nach Kostenvoranschlag abrechnen (fiktive Abrechnung).
Muss oder Wird die Versicherung den Kostenvoranschlag annehmen ? Die werden bestimmt kürzen das ist klar, aber kann es auch sein das die jetzt noch einen Gutachter raus schicken ? Der Kollege wollte nämlich so langsam aber sicher sein Auto reparieren lassen.
Was ist wenn der jetzt reparieren lässt und die Versicherung sagt - wir schicken einen Gutachter vorbei aber das Auto bereits repariert ist ??
Er muss es ja reparieren lassen denn das Rücklicht ist ja auch betroffen.
Wie lange hat die Versicherung denn Zeit einen Gutachter zu schicken ? Die können doch bei sowas nicht 2 Wochen warten,oder ?
Bei der Schadensregulierung hat man zwar 2-6 Wochen Zeit aber doch nicht einen Gutachter vorbei zu schicken oder ? Nicht das die sagen das der Kostenvoranschlag nicht rechtskräftig ist und nicht anerkennen...
Bitte nur Antworten die einen hier weiter Helfen...
DANKE !
4 Antworten
Doch, können sie, machen sie aber nicht. Meistens sind die Gutachter nicht so fix. Nun ist die HUK jedoch nicht an Gutachterkosten interessiert. Es kommt auf die Schadenhöhe und den Wert/Alter des Autos an, ob ein Gutachter geschickt wird. Den die HUK bezahlen muß.
Wenn der Kostenvoranschlag plausibel ist, reicht er wahrscheinlich aus. Da soll dein Kumpel mal den Schadenbearbeiter anrufen, er steht im Anschreiben irgendwo.
Abgezogen wird die Mehrwertsteuer, wenn nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden soll. Nach einreichen der Reparaturrechnung wird sie erstattet.
Jedoch frage ich mich was das soll. Es ist doch ein Vollkaskoschaden. Wollt ihr so verfahren, weil ein Rabattretter besteht? Also weil dein Kumpel bei der HUK nicht hochgestuft wird? Dann lest mal die Bedingungen. Wenn dein Kumpel zur XYZ wechselt, wird er nämlich doch hochgestuft. Diese Vereinbarung gilt nur, so lange er bei der HUK bleibt. Das machen die anderen Gesellschaften übrigens auch so.
Sehr gute Antwort! Kleine Ergänzung:
Auf den Kosten für den Kostenvoranschlag wird Dein Kumpel wahrscheinlich sitzen bleiben: Die HUK hatte ihn auf die Vertragswerkstatt hingewiesen, wo der KV kostenlos gewesen wäre, somit waren die KV-Kosten vermeidbar.
In jedem Fall sollte Dein Kumpel bei der HUK nachfragen, wie weit die Prüfung seines KV ist. Ist das Fzg. wegen des Schadens aktuell nicht verkehrssicher, könntest er auch zunächst nur die Rückleuchte ersetzen und mit dem Rest auf die Zusage der Schadenabteilung warten. Aber auch dies sollte Gegenstand des Telefongespräches mit der HUK sein.
Junge, junge du bist ganz schön aufdringlich. Unter wie vielen Namen schreibst du hier eigentlich? Und denkst du im Ernst, daß die User so doof sind und dir/euch folgen? 6 Kommentare mit dem gleichen Text hatte ich schon alleine von dir/euch.
Hallo,
wie hoch ist denn der Schaden beim Geschädigten??? Ob ein Gutachter von der Versicherung kommt, hängt in erster Linie von der Schadenhöhe ab - ich schätz mal ab ca. 2000 € !? Wenn der Schaden nur 500 € kostet und er Gutachter verlangt ca. 400 bis 500 €, dann zahlt die Versicherung ja doppelt drauf, das wird sich nicht lohnen!
Was ist wenn der jetzt reparieren lässt und die Versicherung sagt - wir schicken einen Gutachter vorbei aber das Auto bereits repariert ist ??
Da genügt ein Anruf bei der Schadenstelle um nachzufragen, ob hier noch evtl. ein Gutachter kommt, oder ob das Auto repariert werden kann!
Gruß siola
Entweder zaht die Versicherung sofort, oder sie schickt umgehend einen eigenen Gutachter.
Er kannsich auf eine ostenzusage verassen, wenn sie einmal ausgesprochen ist.
Er kannsich auf eine ostenzusage verassen, wenn sie einmal ausgesprochen ist.
** Nur auf schriftliche Zusagen verlassen !**
Oder bei telefonischer Zusage später nochmal anrufen: Wenn der jetzige Gesprächspartner die Zusage im letzten Gespächsprotokoll findet, ist ebenfalls alles sicher.
Ich kann dir nur wärmstens empfehlen, den Wagen nicht eher reparieren zu lassen, bis du dazu die Freigabe von der Versicherung schriftlich (!) vorliegen hast.
Mein Bruder, ebenfalls HUK versichert, hatte neulich einen ähnlichen Fall: Marderschaden. Sehr übel. Über 4.500€ Schaden gem. Kostenvoranschlag. Als die Versicherung lange nichts von sich hat hören/sehen lassen, lies er sich die Freigabe, den Schaden beheben zu lassen, fatalerweise (!) (telefonisch von der HUK geben. Als der Schaden repariert war, wollte die Versicherung einen eigenen Gutachter rausschicken. Daraufhin hat die HUK die Übernahme der Kosten abgelehnt und bestritten, die Freigabe jemals erteilt zu haben.
Versicherungen beschäftigen heutzutage ganze Abteilungen mit Juristen, die Tricks und Kniffe erfinden, wie man sich vor Leitung drücken kann.
Das Vorgehen ist typisch für die HUK. Seriöse Versicherer arbeiten nicht mit solchen hinterhältigen Tricks.
Noch eine viel hinterhältigere Geschichte kann ich vom HDI und der R&V berichten. Wer sind denn diese seriösen Versicherer?
Ja klar, bei der Schadenhöhe kommt immer ein Gutachter von der Versicherung - sollte die Werkstatt aber wissen...
Ja klar, hinterher ist man immer schlauer. Aufgrund der Schadenshöhe hat mein Bruder ja extra bei der Versicherung angerufen und gefragt. Schließlich war der Schaden seit 14 Tagen gemeldet und stand bekanntermaßen (!) bei der Werkstatt rum, die endlich mit der Reparatur anfangen wollte, bevor sie anfingen verständlicherweise Lagergebühren zu verlangen.
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