Volljährige kinder die Hartz4 beziehen,müssen sie Kostgeld abgeben wenn sie in einer Bedarf oder Hau
Meine Freundin hat einen 400 Euro Job,der ihr auf die Hartz4 Leistung angerechnet wird,ihre zwei volljährigen kinder leben auch bei ihr und beziehen auch Hartz 4 ,den Betrag bekommen sie auf ihr eigenes Konto,beide Kinder beziehen 399,00 Euro Regelsatz im Monat,wovon sie der Mutter nicht einen Cent an Kostgeld abgeben,sie wäscht,kocht,geht arbeiten,macht und tut und die beiden denken nicht im geringsten daran mal der Mutter eine beteiligung an den Unkosten wie Strom Wasser oder Kost zu geben ! Gibt es da eine Regelung vom Jobcenter aus,was die Mutter eventuell erwarten kann, an Kostgeld von den beiden?
2 Antworten
Die 3 Leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Also sind alle 3 an den Kosten beteiligt. Wenn die lieben Kleinen nichts dazu geben und die Mutter das so hin nimmt, ist sie einfach nur selbst Schuld.Das Jobcenter klärt das bestimmt nicht. Das kann sie nur selbst tun. Aber so sind Mütter nun mal! Sie selbst verzichten auf alles und die Kinder nutzen das schamlos aus. Du kannst nur versuchen ihr den Sachverhalt klar zu machen. Aber regeln muss sie das am Ende allein.
alle Personen werden bei Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt und daraus wird Gesamtbedarf errechnet. Was der einzelne daraus macht ist Sache der Bedarfsgemeinschaft, nicht der Arge