Voller Grundsteueranteil trotz Auszug während des Jahres?

4 Antworten

Ihr müßt nur anteilig für Euren Nutzungszeitraum zahlen. Leerstand trägt der Vermieter und den Rest der neue Mieter.

Habt Ihr Euch ebtl. verlesen? Der Gesamtbetrag des Abrechnungszeitraumes (1 Jahr) muß in der Abrechnung stehen und der Anteil, also x/12, für Euren Nutzungszeitraum.

Danke :-) Das müsste dann doch auch die weiteren Positionen betreffen, die über qm abgerechnet wurden, oder? (Hier: Straßenreinigung, Kamin, Versicherung Haftpflicht, Versicherung Feuer/LW/Sturm)

@since1909

Richtig.

Gesamtkosten des Hauses für 12 Monate - Gesamtkosten der Wohnung für 12 Monate - Euer Anteil für x Monate

Diese Angaben müssen in der Abrechnung stehen. Auch die Gesamtwohnfläche des Hauses, der Umlageschlüssel und die Wohnfläche Eurer Wohnung.

Nein, zahlt man normalerweise nur anteilig für die Zeit der Vermietung. Bei meiner letzten Abrechnung wurden allerdings 12 Monate berechnet und dafür die Quadratmeteranzahl nur anteilig. Schau doch mal, ob dass bei dir vielleicht auch so ist.

Bei meiner letzten Abrechnung wurden allerdings 12 Monate berechnet

Wenn Dein Nutzungszeitraum auch 12 Monate war, völlig korrekt.

@anitari

Mein Anteil wurde über 12 Monate gerechnet dafür nur für ein viertel der Quadratmeterzahl.

@egl2091

Mein Anteil wurde über 12 Monate gerechnet dafür nur für ein viertel der Quadratmeterzahl.

Sehr ungewöhnliche bzw. fragwürdige Konstellation.

Wenn zwischendurch ein Leerstand war, trägt der Eigentümer die Kosten, nicht ihr. Reklamieren.

Nein, du bezahlst als Mieter nur den Anteil, den du auch gemietet hast...........Also, wenn du bist März dort gewohnt hast, nur 1/4 der Grundsteuer.