Voller Grundsteueranteil trotz Auszug während des Jahres?
Wir haben nun unsere Nebenkostenabrechnung für 2012 erhalten. Die Grundsteuer wird nach qm umgelegt. Soweit ok. Allerdings sind wir ausgezogen und zahlen trotzdem die Grundsteuer für das ganze Jahr. Ist das so korrekt? (Ich glaube nach 2 oder 3 Monaten ist jemand neues eingezogen)
4 Antworten
Ihr müßt nur anteilig für Euren Nutzungszeitraum zahlen. Leerstand trägt der Vermieter und den Rest der neue Mieter.
Habt Ihr Euch ebtl. verlesen? Der Gesamtbetrag des Abrechnungszeitraumes (1 Jahr) muß in der Abrechnung stehen und der Anteil, also x/12, für Euren Nutzungszeitraum.
Richtig.
Gesamtkosten des Hauses für 12 Monate - Gesamtkosten der Wohnung für 12 Monate - Euer Anteil für x Monate
Diese Angaben müssen in der Abrechnung stehen. Auch die Gesamtwohnfläche des Hauses, der Umlageschlüssel und die Wohnfläche Eurer Wohnung.
Nein, zahlt man normalerweise nur anteilig für die Zeit der Vermietung. Bei meiner letzten Abrechnung wurden allerdings 12 Monate berechnet und dafür die Quadratmeteranzahl nur anteilig. Schau doch mal, ob dass bei dir vielleicht auch so ist.
Bei meiner letzten Abrechnung wurden allerdings 12 Monate berechnet
Wenn Dein Nutzungszeitraum auch 12 Monate war, völlig korrekt.
Mein Anteil wurde über 12 Monate gerechnet dafür nur für ein viertel der Quadratmeterzahl.
Mein Anteil wurde über 12 Monate gerechnet dafür nur für ein viertel der Quadratmeterzahl.
Sehr ungewöhnliche bzw. fragwürdige Konstellation.
Wenn zwischendurch ein Leerstand war, trägt der Eigentümer die Kosten, nicht ihr. Reklamieren.
Nein, du bezahlst als Mieter nur den Anteil, den du auch gemietet hast...........Also, wenn du bist März dort gewohnt hast, nur 1/4 der Grundsteuer.
Danke :-) Das müsste dann doch auch die weiteren Positionen betreffen, die über qm abgerechnet wurden, oder? (Hier: Straßenreinigung, Kamin, Versicherung Haftpflicht, Versicherung Feuer/LW/Sturm)