Volle erwerbsminderung laut arbeitsamt?

6 Antworten

Hallo,

einzig allein entscheidet die Deutsche Rentenversicherung, ob jemand erwerbsunfähig ist oder nicht. Dazu bedarf es eine Antrages. Wenn irgendwelche Dienste eine Senkung des Leistungsvermögens feststellt, haben sie nicht das Recht, der DRV vorzuschreiben, das diese eine Leistung zahlen muss.

Die Prüfung erfolgt anhand der medizinsichen Unterlagen, der eigenen Begutachtung durch den sozialmedizinischen Dienst der DRV oder externe beauftragte Gutachter.

Bevor es soweit kommt, wird geprüft, ob die Wartezeiten erfüllt sind, wenn du jetzt ausgesteuert bist, wird es dringend Zeit einen Antrag zu stellen, vielleicht erfüllst du die rückwirkende Wartezeiterfüllung schon nicht mehr (in den letzten 36 Monaten mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge).

Also, los...

Beste Grüße

Dickie59

Hallo. Danke für die Antwort. Die Wartezeiten müssten erfüllt sein da ich 19 Jahre durchgearbeitet habe.

Habe morgen dann einen Termin bei der Ig Metall. Die unterstützen bei solchen Sachen wohl auch . Grüße! !

@Kristian788

ja, im rahmen des gewerkschaftlichen Rechtschutz/Sozialrecht, es gibt aber noch kein Rechtschutzfall, aber nicht bei der Antragsausfüllung, die sollten aber wissen, wer Versicherungsälteste für deine Region ist, da sie auch in der Selbstverwaltung der drv tätig sind und die mitglieder für diese Funktion stellen.

habe den Termin bei dem versicherungsältesten. Den Antrag werde ich doch bestimmt mit im erarbeiten können?

@Kristian788

ja, bitte alles zur beruflichen Entwicklung mitbringen, Lehrvertrag, Facharbeitrzeugnis, Arbeitsverträge, berufliche Zertififizierungen, Geburtsurkunden, auch -Kinder, Krankenversichertenkarte, Ärzteliste die behandelt haben und Arztbriefe, Diagnosen, Reheberichte, Er kann Kopien beglaubigen und hilft dir bei der Antragsstelllung.

Beste Grüße und viel Erfolg

Danke dir. Hatte Heute das Gespräch und am Donnerstag stellen wir gemeinsam den Antrag.

Das entscheidet der Rententräger. Ausschlaggebend ist nicht der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur. Grundsätzlich scheinst du aber die Wartezeiten erfüllt zu haben, sonst hätten sie dich nämlich direkt zum Sozialamt und nicht erst zum Rententräger geschickt. Wenn jetzt noch die Deutsche Rentenversicherung zu der Einschätzung kommt, dass du erwerbsgemindert bist, spricht nichts gegen die Gewährung einer Rente (möglicherweise auch nur befristet).

Ich empfehle dir, vorsorglich einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII im Sozialamt zu stellen. Solltest du zwar erwerbsgemindert sein, aber doch keine Rente bekommen, oder für den Fall, dass die Rente nur gering ist. Rückwirkend zahlt nämlich auch das Sozialamt nicht (außer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die gibts ab Ersten des Monats der Antragstellung).

Zumindestens liefert Dir die Bescheinigung des arbeitsmedizinischen Dienstes die Voraussetzung zur Beantragung einer EU-Rente. Wahrscheinlich ist allerdings auch, dass die Rentenversicherung Dich selbst noch einmal begutachten wird.

Stelle also zügig den entsprechenden Antrag, denn die Bearbeitung dauert regelmäßig einige Monate.

Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente) 2016 beantragen

www.eurente.org/erwerbsunfaehigkeitsrente-beantragen

Eu Rente beantragen - Darauf solltest Du achten - Richtig beantragen

www.richtig-beantragen.de › Rente und Ruhestand 

EU Rente beantragen | Was es zu beachten gibt

www.eurente.net/eu-rente-beantragen/

Das Arbeitsamt hat mir gleich den Antrag auf EM Rente mitgesendet mit der bitte meine ärztlichen Unterlagen weiterleiten zu dürfen

@Kristian788

Prima, dann hast Du Dir die Arbeit gespart. Allerdings würde ich auf jeden Fall, über einen Dich betreuenden Arzt, eine Kopie dieses Berichtes einfordern. Es kann manchmal im Nachhinein wichtig sein, so etwas in Händen zu halten.

Antrag auf EM - Oder EU Rente?

EM rente..

Laut Arbeitsamt unter drei Std am tag belastbar. Also nicht erwerbstauglich.

@Kristian788

Laut Arbeitsamt unter drei Std am tag belastbar. Also nicht erwerbstauglich. Siehe beim genannten Link Seite 5.

Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle - Deutsche ... www.deutsche-rentenversicherung.de/.../erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle...
@wilees

Zusätzlich sollte der Dich behandelnde Arzt zusätzlich ein
ausführliches!! "Attest" fertigen, welches Dir noch einmal bestätigt, dass Deine Leistungsfähigkeit geringer als 3 Stunden täglich ist.

Hallo Kristian788,

Sie schreiben:

Volle erwerbsminderung laut arbeitsamt?

Arbeitsmedizinischer dienst bescheinigt mir volle erwerbsminderung nach aussteuerung. Soll jetzt einen rentenantrag stellen. Hat soetwas erfolg?

Antwort:

Agentur für Arbeit und DRV, das sind zwei verschiedene Sozialversicherungsträger und die DRV trifft Ihre eigenen Entscheidungen!

Die meisten Entscheidungen und Verfahren werden nach Aktenlage entschieden!

Das heißt im Klartext:

Der Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte trägt maßgeblich dazu bei, wie die Entscheidungen, Begutachtungen und ebenso Verfahren vor dem Sozialgericht letztendlich ausgehen!

Bringen Sie also Ihre eigene Krankenakte konsequent auf Vordermann!

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

ja,du musst sogar einen Rentenantrag stellen,sonst bekommst du kein Geld mehr.das ist vor Jahren mal eingeführt wurden,das bei längerer Krankheit eine befristete Rente beantragt werden muss