VL Vertrag, auflösen was passiert mit Arbeitgeberanteil?

6 Antworten

Also grundsätzlich steht Dir das Guthaben aus dem Vertrag zu, egal welche Art der VL-Vertrag ist und egal wieviel Dein Arbeitgeber einbezahlt hat.. Es kann nur sein, dass Dir die Gesellschaft (Bausparkasse oder Fondsgesellschaft) kosten in Höhe von 1-2% des Guthabens in Rechnung stellt. Das einzige, was Dir verloren geht ist die Arbeitnehmersparzulage, die aber noch nicht im Vertragsguthaben ersichtlich ist, sondern auf einem virtuellen Konto steht. Aufgrund des von Dir genannten Sparbetrages von 75 € gehe ich davon aus, dass Du die volle Förderung beantragt hast und es sich um 40 € und 34 € handelt. Wenn Dir die mtl. Belastung zu hoch ist, senk den Beitrag doch auf 40 € und nimm trotzdem das Geld vom AG mit. Wenn es möglich ist, nimm aber nicht das ganze Geld von dem Konto, sonst mußt Du bei einem neuen VL-Vertrag wieder die ganzen Kosten bezahlen.

Wegen 150 bzw. 300 Euro würde ich den VL Vertrag nicht auflösen. Für dieses Geldbekommt man doch kaum was, für eine neue Wohnung. Ich würde den Vertrag weiter laufen lassen und mit der Anschaffung etwas warten,bis die 150 bzw. 300 Euro zur Verfügung stehen.Es könnte sogar so sein, dass bei Auflösung des Vertrages eine weit geringere Summezur Auszahlung kommt, als von dir erwartet. Evtl. ziehen die Bearbeitungsgebühren für die Auflösung und Provisionen ab, welchegezahlt wurden und dein Vertrag weist noch kein Guthaben aus.Ich würde mir das sehr genau überlegen, diesen Vertrag zu kündigen.Übrigens kannst du bei der Gesellschaft nachfragen, was die dir auszahlen, wenn duden Vertrag kündigst. Dann hast du einen konkreten Wert.

Ich habe diese Vl verträge für meine neue wohnung gemacht die ich eig. erst nächstes Jahr beziehen wollte, nun ist es früher gekommen und ich brauch das geld, dh. ich kann nicht jeden Monat 75 Euro Vl zahlen da ich das Geld zum Leben brauche.Die Miete und anschafungskosten für Möbel etc. habe ich es geht mir nur um die Monatlichen kosten des VL betrages.

Dir steht das gesamte Vertragsguthaben zu, ggf. abzüglich der Vertragskosten. Dein Arbeitgeber bekommt nichts mehr zurück. Die Arbeitgeberanteile hattest Du - jeweils im Monat der Überweisung an Deinen Vertrag - steuer- und sozialversicherungspflichtig auf Deiner Gehaltsabrechnung.

Um Deine künftige monatliche Belastung finanzieren zu können, hast Du auch die Möglichkeit, Deine Vertragseinzahlungen auf den Arbeitgeberanteil zu beschränken oder den Vertrag vorerst mal stillzulegen und dann weiter einzuzahlen, wenn es Deine wirtschaftliche Situation ermöglicht. Das würde Dir ggf. auch erst mal einen künftigen Neuabschluss und dessen evtl. Kosten ersparen.

Sollte es sich bei Deiner neuen Wohnung nicht um Miete, sondern um Eigentum handeln, kannst Du die VL auch zur Entschuldung (Tilgung) einsetzen. Das heißt, Dein Arbeitgeber überweist dann die VL direkt auf Dein Darlehenskonto und Du kannst Deine monatliche Kreditrate genau um diesen VL-Betrag reduzieren. Natürlich alles nur auf Antrag bei Deinem Kreditinstitut.

Hier einige Infos die wichtig sind. Besonders die Laufzeit ist zu beachten, denn nur dannzahlt der Staat die VWL-Zulage aus.Vermögenswirksame Leistungen werden bis zu einem Jahreseinkommen von 17.895 Euro (Alleinstehende), bzw. 35.790 Euro (Verheiratete) in unterschiedlicher Höhe steuerlich gefördert. Maximal bis zu 127 Euro im Jahr. Um die Förderung zu beanspruchen, können die vermögenswirksamen Leistungen entweder in Investmenfonds, fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherungen, Bausparverträge, u.w. eingezahlt werden. Abhängig von der Anlageform beträgt die Mindestlaufzeit eines VL-Vertrages 6 bis 7 Jahre.Normal sind 6 Jahre zahlen, 1 Jahr stehen lassen, dann Auszahlung.

Dir steht das gesamte Guthaben zu.

Aber abzüglich der Kosten für den Vertrag, je nach dem kann Dein Vertrag auch noch im Minus sein und Du kriegst gar nichts.

Was ist das für ein VL Vertrag bei welcher Gesellschaft.

Die nächste Frage was willst Du Dir für Deine Wohnung mit eventuell 300 Euro schon anschaffen ?

Wäre es nicht vernünftiger den vertrag zu lassen ?