Videoüberwachung an Waschstrasse erlaubt?

Übersicht Überwachungskameras - (Arbeitsrecht, Datenschutz, videoueberwachung)

3 Antworten

Nach meinem Wissensstand ist es so, dass auf Privatgrundstücken das Filmen erlaubt ist, sofern deutlich (z.B. per Schild) darauf hingewiesen wird. Wichtig ist dabei wohl auch, dass die Kamera keine öffentlichen Bereiche erfasst. Ich würde das aber ggf. nochmal durch einen Anwalt verifizieren lassen. Ansonsten kannst du dich natürlich auch an Firmen wenden, die Videoüberwachung vorbereiten und durchführen (z.B. http://www.akc-erftstadt.de/produkte/videoueberwachung/) - dort wird man dir mit Sicherheit auch eine genaue Auskunft geben können.

Ich kann dein Unwohlsein gut nachvollziehen. Ich kann mir zwar vorstellen, dass das in gewissem Rahmen erlaubt ist, es beeinträchtigt doch aber sehr und ist ein tiefer Einschnitt in deine Privatsphäre (ja auch bei der Arbeit gibt es die ). Such dir den datebschutzverantwortlichen in deinem Bezirk/Landkreis/Stadt. Und ruf an, schildere den Fall. Dort bekommst du Auskunft. Ansonsten kannst du dich auch an eine Gewerkschaft zwecks Beratung wenden.

Es ist für mich kaum Vorzustellen, dass das nicht erlaubt ist.

Immerhin gibt es genug Unternehmen, die ihr Grundstück überwachen mit Kameras, eben so wie Haushalte, die Überwachungskameras installieren.

Warum sollte das bei einer Waschstraße nicht erlaubt sein?
Auf seinem Grundstück darf man Filmen was man will und wie man lustig ist.

Ich denke das würde ein Datenschutzbeauftragter anders sehen :) Tun und lassen was du willst darfst du sicher nicht. Mitarbeiterräume sind auch Teil des Grundstücks und hier haben Kameras nicht zu suchen. Auch sind Tonaufnahmen NICHT erlaubt und die Kameraaufnahmen müssen innerhalb von 10 Tagen bzw. nachdem es keine Notwendigkeit mehr gibt diese aufzubewahren gelöscht werden. Heißt für mich auf normalo-deutsch: Kein Schaden/Einbruch/Diebstahl -> Aufnahmen löschen.

Auf seinem Grundstück darf man Filmen was man will und wie man lustig ist.

Da hast Du aber ziemlich "blauäugige" Vorstellungen!

Dass man als Privatperson auf seinem eigenen privaten Grundstück filmen kann, was und wie man will, ist ja erst einmal richtig - kritisch wird es für den "Filmfreund" aber, wenn bei der Viedoüberwachung auch Bereiche erfasst sind, die nicht zum Grundstück gehören, und wenn es sich nicht nur um die eigene Privatsphäre handelt (z.B. als Arbeitgeber)!