Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

4 Antworten

Das kommt erst einmal darauf an, ob der Arbeitsplatz öffentlich zugänglich (z.B. in einem Ladenlokal) oder ob der eben nicht öffentlich zugänglich ist, z.B. ein Büro oder ein anderer Arbeitsplatz, an dem kein Kundenverkehr herrscht. In öffentlich zugänglichen Bereichen kann eine Videoüberwachung zulässig sein, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers vorliegt und er die Videoüberwachung deutlich kenntlich macht.

In nicht-öffentlichen Bereichen kann eine Videoüberwachung jedoch nur in Einzelfällen und für kurze Zeit zulässig sein, und zwar wenn es den konkreten Verdacht einer Straftat gibt und keine weniger einschneidenden Maßnahmen zur Verfügung stehen. Gänzlich unzulässig ist die Videoüberwachung in privat genutzten Bereichen, wie Sozial-, Pausen- oder Schlafräumen, Umkleidebereichen und natürlich in Duschen und Toiletten.

Falls es einen Betriebsrat in dem Unternehmen gibt muss dieser in die Entscheidung einbezogen werden, da es sich um eine eine technische Einrichtung handelt, mit der sich das Verhalten und die Leistung der Mitarbeiter überwachen lässt.

Ist die Überwachung offensichtlich widerrechtlich, z.B. weil anlasslos in nicht-öffentlichen Bereichen oder sogar in privaten Bereichen Kameras aufgestellt werden kann der Arbeitgeber die Unterlassung fordern. Weigert sich der Arbeitgeber bleibt nur der Gang zum Arbeitsgericht und eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz: http://www.anwalt.de/rechtstipps/videoueberwachung-am-arbeitsplatz-hoher-schadensersatz-fuer-arbeitnehmer-moeglich_016996.html

Darf er wenn die öffentlich erkennbar sind. In Privaträumen wie Toilette und Aufenthaltsraum bzw Pausenraum ist es nicht gestattet da dies Privatsphären sind. Aber sonst hat der Eigentümer ein Recht darauf sein Betrieb zu überwachen. Die Kameras müssen nur sichtbar sein, sie dürfen nicht versteckt sein

Er darf es nur nicht heimlich tun.

nur nicht heimlich

Der Arbeitgeber darf es nicht nur "nicht heimlich", sondern überhaupt nicht, sofern er die Videoüberwachung nicht mit ganz besonderen Interessen begründen kann (Sicherheit, anders nicht mögliche Aufklärung von Straftaten usw.).

Im konkreten Fall kann man davon ausgehen, dass die nicht anlassbezogene Videoüberwachung in einem Büro nicht erlaubt ist, auch wenn sie bekannt gegeben wird.

Darf er nicht da es ja zum beispiel deine Privatsphäre ist wenn du in der nase bohrst

noch nie sowas bescheuertes gelesen...