Videobeweise bei der Polizei oder vor Gericht?

4 Antworten

Wenn das Video nicht illegal aufgenommen wurde,  zählt es in jedem Fall.

Ein illegal aufgenommenes Video ist u.U. nicht als Beweis verwertbar, kann aber Anlass sein, um "weitere Ermittlungen" aufzunehmen.

Videos können unter gewissen Voraussetzungen als Beweis vor Gericht zugelassen werden, wenn sie denn maßgeblich zur Aufklärung einer Straftat beitragen.

Das ist aber eine zweischneidige Sache - nicht selten machen die die Videohersteller selbst strafbar, wenn die Aufnahmen z. B. heimlich und ohne Genehmigung der Betroffenen erfolgen.

Ich wurde beziehungsweise mein Fahrzeug wurde von hinten mit meinem Kennzeichen gefilmt , die Erlaubnis dafür hatte der Herr natürlich nicht.
Ist das nun strafbar was er tat ?

@Kubi97II

Ein Auto zu filmen ist keine Straftat. 

Mittlerweile wird er meist zugelassen, wenn das Gericht dadurch verwertbare Indizien erhält. 

Bei Dashcams noch nicht immer, bei fest installierten Überwchungsanlagen eigentlich immer

Das entscheidet im Einzelfall die Polizei oder ein Richter.