Verzweifelt - Ausziehen mit 17, gegen Einwilligung der Eltern

6 Antworten

Halte durch bis Du volljährig bist, dann gehe Deinen Weg.

Das dauert noch knapp ein Jahr und würde mir die Chance, meine schulische Ausbildung die ich jetzt als Möglichkeit habe, total verbauen...Ist ja nicht nur das ich da unbedingt weg will, sondern diese Schule jetzt auch ein super schritt in Richtung Zukunft wäre!

Ohne Einwilligung der Mutter ist ein Auszug nur mit Hilfe des Jugendamtes und des Familiengerichts möglich.

Dafür gibt es Einrichtungen für betreutes Wohnen. Allerdings hat man sich da eher mehr an eine Hausordnung zu halten

Zuerst einmal: deine Mutter hat recht, sie kann bestimmen wo du wohnst. Ein Anwalt würde dir nix helfen, was soll denn der tun? Jugendamt ist gut, warte bis die wieder da ist und sprich mit der, sag ihr alles, weil kein Essen zu bekommen usw. ist schon stark. Du kannst auch vorbringen, dass du eben diesen Schulplatz bekommen hast und deine Mutter somit deine Ausbildung behindert.

Ja, das werde ich wohl...Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, wieso sie mit allen Mitteln versucht mich hier festzuhalten und meine Zukunft so behindert. Sie sieht doch, das ich serwohl in der Lage bin, Dinge zu organisieren. Schon klar, das ich mit 17 keine ausgereifte Erwachsene Frau bin, aber genau diese Einschnitte im Leben wie Ausziehen und auf eigenen Beinen stehen, helfen mir doch dabei so zu werden!

Danke für deine Antwort...ich werde beim Jugendamt wohl einfach mehr Druck machen müssen...

@josySport888

Naja, ich finde es schon auch zeitig mit 17 auszuziehen und würde das meiner Tochter auch nicht so einfach erlauben. Ev. eine Wohngruppe oder ein Schulinternat oder sowas wäre für mich schon ok.

Wann wirst du denn 18? Haben beide das Sorgerecht?

Du hast zwei Eltern, ruf bei deinem Papa an und sag ihm, du brauchst Hilfe. Vielleicht unterschreibt er Mietverträge und dergleichen.

Mach weiter Druck beim Jugendamt und lass dich nicht einschüchtern. Wenn irgendwas nicht in Ordnung ist bei euch zuhause, Mutter betrunken etc. ruf die Polizei an und lass dich aus dem Haus bringen und als Notfall der Jugendhilfe überstellen.

Ich werde leider erst nächstes Jahr im Juni 18. Sonst würde ich versuchen, das alles noch auszuhalten. Aber solange kann ich nicht mehr warten. Schließlich hängt hier von auch meine Zukunft ab und die FOS ist eine viel bessere Chance als nochmals die 10. Klasse des Gymnasiums zu wiederholen! Selbst meine Lehrer haben mir davon abgeraten!

Ja etwas anders bleibt mir wohl nicht übrig..Ich schreibe auch Tagebuch, also alle Konversationen und Diskussionen die ich mit meiner Mutter führe und wie sie sich verhält, wer wann kommt, etc. VIelleicht hilft das...Ich verstehe aber nicht, wieso nur Gewalt ein Härtefall ist...Emotionale und Psychische Gewalt verursacht viel mehr Schäden als physische gewalt..Und ist auch ein Härtefall! Aber ist klar..auf die Behärden ist kein Verlass...

Wenn die Mutter abends mal angetrunken ist so wird die Polizei sicherlich nicht das Kind aus dem Haus nehmen. Das Kind ist keine 5 Jahre alt sondern 17...

@Messkreisfehler

Wenn dies aber öfter passiert, schon. Und ja, ich bin keine 5 mehr sondern 17, was mir auch mehr Rechte gibt. Trotz allem hat meine Mutter mir gegenüber Pflichten zu erfüllen und da ich laut Gesetz noch keine 18 Jahre alt bin, gelte ich als minderjähriges Kind und wenn mein Wohl gefährdet ist, egal durch was, dann hat die Polizei oder auch das Jugendamt die Pflicht mir zu helfen. Fragt sich nur, wann dies eintritt und als geltend definiert wird.

@josySport888
Und ja, ich bin keine 5 mehr sondern 17, was mir auch mehr Rechte gibt.

Ehrlich gesagt gibt dir das weniger Rechte und mehr Pflichten!

gelte ich als minderjähriges Kind

a) du bist immer das biologische Kind deiner Eltern, darum gibt es die Begriffe "minderjähriges Kind" und "volljähriges Kind"

b) juristisch trifft der alleinstehende Begriff "Kind" nur auf Personen unter 14 zu, also grundsätzlich auf Minderjährige. Ab 14 ist es ein Jugendlicher, aber 18 ein Erwachsener.

wenn mein Wohl gefährdet ist, egal durch was,

Nein. Nicht "egal durch was". Es ist klar definiert, was eine Kindeswohlgefährdung darstellt und was nicht. Du kannst nicht einfach entscheiden "Blaue Tapete gefährdet mein Wohl, ich will hier weg." Genauso klar festgelegt ist es, auf welche Altersgruppen es angewendet werden kann.

z.B. ein Baby 3 Stunden alleine zu lassen wäre eine Kindeswohlgefährdung. Bei einem 17 jährigen ist es nicht mal eine Aufsichtspflichtverletzung, eine Kindeswohlgefährdung schon gar nicht.

Deine Mutter MUSS dir keinen Cent Taschengeld geben. Mit 17 Jahren kannst du dir problemlos nen kleinen Nebenjob suchen und dir selbst was dazuverdienen. Deine Mutter hat zudem Recht: Sie entscheidet wo du dich aufhälst. Wenn du ohne ihre Zustimmung ausziehst, kann sie zur Polizei gehen und dann wird halt nach dir gefahndet, wenn die Polizei dich hat wirst du wieder zu deiner Mutter gebracht.

Beim Jugendamt warst du schon, deine Gründe sind also nicht ausreichend um dich von deiner Mutter wegzuholen. Also bleibt dir nichts anderes übrig zu warten bis du 18 bist.

Danke für deine Antwort ;)

Das werde ich aber nicht tun und doch, meine Mutter muss mir Taschengeld geben. Für so etwas gibt es sogar Gerichtsverfahren, wo Jugendliche ihre Eltern anklagen, da diese Ihnen kein Taschengeld geben wollen.

@josySport888

:D Wie sehr ich für dich hoffe, dass du nur ein Troll bist und das nicht wirklich glaubst!

@Fraganti

Es gibt sicherlich kein einziges Gerichtsverfahren bei dem Eltern verurteilt wurden dem Kind Taschengeld zu geben...

Es gibt in Deutschland kein einziges Gesetz, dass vorschreibt, dass Kinder Taschengeld bekommen müssen.

Wenn Du DAS wirklich glaubst, dann würde ich an deiner Stelle überlegen, ob ich reif genug bin auf eigenen Beinen zu stehen...