"Verzicht" der Kindergeldberechtigten auf Kindergeld / Anspruch verfallen?
Hallo liebe Nutzer,
ich hoffe ich kann hier vorab einige Antworten oder Ratschläge zu meinem Problem erhalten. Hier der Sachverhalt.
Mein persönliches Verhältnis zu meinen Eltern ist leider nicht gut, auf die Gründe ect. möchte ich hier nicht eingehen. Im Jahre 2010 stand ich am Ende meiner Ausbildung und bin volljährig geworden, das Verhältnis zu den Eltern war damals am Schlimmsten.. Laut Auskunft meiner Mutter haben meine Eltern das Kindergeld für die Monate April, Mai, Juni und Juli gekündigt gehabt. (obwohl der Anspruch aufgrund meiner Ausbildung und meines Einkommens bestanden hat und das Kindergeld auch gezahlt wurde). Aus welchen Gründen ist mir bis heute noch unverständlich, da ich kaum Kontakt zu meinen Eltern habe. Nun habe ich über die Möglichkeiten eines Abzweigungsantrages gelesen und diesen auch beantragt (im April 2010 bin ich von meinen Eltern weggezogen und habe auch keinen Unterhalt gefordert oder bekommen). Nach der letzten Auskunft der Familienkasse wird mir allerdings nur das Kindergeld für den Monat Juli überwiesen. Grund dafür ist, dass meine Eltern das Kindergeld für die Monate April, Mai, Juni erhalten haben und wieder zurücküberwiesen haben. Den Bescheid dazu habe ich leider noch nicht erhalten, werde aber auf jeden Fall Einspruch erheben. Meine Frage: Stimmt das denn überhaupt was die Familienkasse sagt? Nach studenlangen Recherchen konnte ich keine Antwort auf diese Frage finden. Kann man denn überhaupt auf das Kindergeld verzichten? Verfällt der Anspruch durch Rücküberweisung. Das würde heißen man hat das Kindergeld an die Familienkasse "verschenkt". Das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Leider konnte ich auch keine ähnlichen Urteile dazu finden. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vorab Vielen Dank an alle die einen kontruktiven Beitrag verfassen.
2 Antworten
du kannst doch nachweisen das du in der ausbildung warst und deine eltern hätten die das Kg überweisen müssen auch wenn es hart ist nehme dir einen anwalt und lass dich mal beraten was du machen kannst
Wenn die Familienkasse das Geld noch/ wieder hat und du für diese Zeit zweifelsfrei berechtigt warst, dann lohnt sich der Antrag für den besagten Zeitraum. Wichtig ist eben, das die Eltern das KG nicht in die Tasche gesteckt haben. Dann wäre es erstmal weg...
klar sind die Nachweise zweifelsfrei ect, doch darum gehts ja auch nicht. Der Abzweigungsantrag ist auch schon gestellt und das Kindergeld für den Monat Juli 2010 ist sogar schon auf dem Konto. Die Familienkasse meint, dadurch, dass die Eltern das Geld an die Familienkasse zurücküberwiesen haben (April, Mai, Juni) habe ich für diesen Zeitraum keinen Anspruch mehr.. total schwachsinnig meiner Meinung nach. Wie gesagt ich werde gegen den Bescheid Einspruch erheben und wenn das nichts hilft muss ich wohl letztendlich doch zum Anwalt