Verwendungszweck bei einer Überweisung muss man da was eintragen?

10 Antworten

Meistens musst Du, wenn Du etwas bei einem gewerblichen Händler gekauft hast, entweder die Bestellnummer oder Rechnungsnummer eintragen genau wie bei Überweisungen an Behörden; die Nummern dienen nur zum Einordnen der Zahlungseingänge.

Bei einer Ebay-Auktion in der Regel den Mitgliedsnamen oder die ersteigerte Ware oder auch die Auktionsnummer - ansonsten die Rechnungs- oder Auftragsnummer, oder eben gar nichts bzw. "bekannt" - da sollte im Wesentlichen drin stehen, für was das Geld bestimmt wurde, oder was ansonsten vereinbart worden ist. Im Zweifelsfall solltest du beim Zahlungsempfänger vorsichtshalber mal nachfragen, wenn du nicht weißt, was einzutragen wäre!

Wenn der Zahlungsempfänger den Grund der Überweisung kennt, brauchst Du nichts einzutragen.

Der Verwendungszweck ist in 1.Linie für dich und dem, der es bekommt.

Solltest du tun, um das Geld unterbringen zu können. Entweder die Rechnungsnummer oder aber auch eine Kundenummer wenn du eine hast..wäre sinnvoll um einer Mahnung entgegenwirken zu können!