Verwendung meines Logos - Urheberrecht

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Der Ersteller / Urheber hat hier völlig normal reagiert. Natürlich musst Du vor Auftragserteilung genau mitteilen für welche Zwecke Du das Logo benötigst (Print - Web etc)

Ist nichts genaues vereinbart dann kommen solche Ergebnisse dabei heraus. In der Regel sollte die Agentur im Angebot alle Möglichkeiten erläutern. Viele tun es nicht, weil sie dann wohl den Auftrag nicht erhalten würden.

Und ja, er kann Dich hier einschränken. Frage ihn doch einfach was es kostet das Logo für die von Dir angedachten Umsetzungen nutzen zu können und auch direkt fragen in welchem Zeitraum das berücksichtigt ist.

Das kommt darauf an, was vorher vereinbart wurde. Gegen einen Aufpreis kannst Du sicher auch eine Lizenz für überregionale bis weltweite Nutzung auch in erheblichem Umfang bekommen.

Wenn ich mir von einem Gestalter ein Firmenlogo erstellen lasse, ist es doch wohl jedem klar, dass ich es für Visitenkarten, Briefbögen, Firmenschild, Kinowerbung, Internetauftritt, Werbemittel, Versandtaschen usw. verwenden will. Da brauche ich kein Logo entwickeln lassen, wenn ich nur eingeschränkt darüber verfügen kann ! Der Urheber kann natürlich das Nutzungsrecht einschränken, das sollte er dann aber vor Auftragserteilung bekannt geben ! Wie stellt er sich das vor, wenn er sagt * *"Die ursprünglichen Nutzungsrechte bleiben bei mir"** Will er jetzt was mit Deinem Namen veröffentlichen ? Alles Quatsch ! Such Dir einen anderen Gestalter !

Dann bist Du mit Deiner Klarheit aber in einer dunklen Nebelwand. Du magst evtl. davon ausgehen, dass bedeutet aber nicht dass es so ist und ein anderer professioneller Designer wird es ebenso handhaben.

Grundsätzlich gebe ich Dir aber in einem Punkt Recht. Die Agentur hätte vorab darüber aufklären, der Auftraggeber auch danach fragen können.

Kommunikation löst viele Probleme:-)

Zum Thema "Nutzungsrecht" solltest Du Dich folgendes Fragen: Wo habe ich meine Kunden? Der Grafiker/Gestalter Deines Logos handelt bei Deinem Zitat in Deinem Interesse, wenn Du eigentlich nur lokal oder regional tätig bist, denn so kannst Du extrem Kosten sparen. Bist Du überregional tätig erfrage die Kosten für Nutzungsrechte im nationalen Bereich, wenn Du auch in anderen Ländern agierst, dann solltest Du nach Internationalen Nutzungsrechten fragen.

Du solltest Dich schon jetzt nach den Kosten für diese Nutzungsarten erkundigen und dir ein verbindliches, nicht befristetes Angebot für die anderen Nutzungsrechte Deines Logos geben lassen, solltest Du diese Option offen halten wollen, so daß der Designer die Kosten nicht unverhältnismäßig anschraubt, solltest Du mit Deiner Unternehmung Erfolg haben. Denn damit sind die Preise bindend.

Da Deine Formulierung lautete "ich dann vom Urheber/Gestalter gesagt bekomme:" will ich nochmal betonen, daß Du Dir hier etwas schriftlich geben lassen solltest! Zudem solltest Du mit dem Gestalter zwingend vereinbaren, was mit den Bearbeitungs- und Nutzungsrechten passiert, wenn er nicht erreichbar ist (mehr als 14 Tage), wenn Du eine Erweiterung der Nutzungsrechte oder eine Logobearbeitung planst, damit es hier nicht zu Problemen kommt.

Wenn Du eine faire Geschäftsbeziehung angeboten bekommst, sollte er Dir dabei die Rechte ohne Strafgebühren anbieten, Dein Logo bei Nicht-Erreichbarkeit durch einen Grafiker Deiner Wahl bearbeiten zu lassen. Alternativ kann er Dir auch einen Grafiker empfehlen.

Was bedeutet es für mich, wenn ich bei jemanden ein Logo für meine Firma gestalten lasse und ich dann vom Urheber/Gestalter gesagt bekomme:"Die ursprünglichen Nutzungsrechte bleiben bei mir, ich räume Ihnen aber die einfache, regionale Nutzung in geringem Umfang, ein.".

Es bedeutet genau das, was da steht. Der Designer entwirft Dir ein Logo, behält sich aber die Nutzungsrechte ausdrücklich vor. Das ist durchaus üblich. Willst Du die kompletten Rechte, kannst Du sie ihm separat abkaufen, respektive je nach Bedarf entsprechend nachlizenzieren. Die hier benutzte Floskel erstreckt sich m.E. auf die verwendung im normalen Geschäftsverkehr, also Visitenkarten oder Briefköpfe. Willst Du das Logo beispielsweise in einem Webshop nutzen, müsstest Du ggfs. nachzahlen (nachlizenzieren). Natürlich kann man auch bei Auftragserteilung festlegen, dass sämtliche Rechte an den AG zu übertragen sind. Das ist kein Problem - es kostet nur erheblich mehr.