Verweigerung der Dienstpflichten durch einen Bundeswehroffizier
In der vergangenen Woche weigerte sich ein Offizier der Bundeswehr, der mit logistischen Vorbereitungen des Phantom-Einsatzes in Afghanistan beauftragt war, diese Aufgabe weiter auszuführen.
Es geht mir hier nicht um die Frage, ob der Einsatz sinnvoll ist - persönlich bin ich eindeutig dagegen.
Aber darf ein Offizier einen rechtmässig vom Bundestag beschlossenen Einsatz dadurch torpedieren, dass er in dieser Weise seinen Dienst verweigert?
Ist das nicht schlicht ein illegaler Streik?
Könnte dann nicht mit gleichem Recht etwa ein VW-Mitarbeiter sich aus Gewissensgründen weigern, weiter den benzinfressenden Touareg zu montieren?
Müsste dieser Offizier nicht offiziell "abgemahnt" und müss
9 Antworten

Klasse Frage! Meines Wissens nach darf ich als Berufssoldat aus ethischen Gründen einen Befehl verweigern, oder wenn er gegen Menschenrechte verstößt. Nun ist das hier "nicht" der Fall.(An meinen " erkennt man - hoffentlich - meine Haltung dazu.) Aber mit Deiner Frage stößt Du auf ein grundsätzliches Problem. Warum werde ich Berufssoldat? Habe ich dann meinem Dienstherren Folge zu leisten? Ja, genau wie Beamte im Dienste ihres Arbeitgebers. Aber die kassieren ja auch Trennungsgeld, bei Umzug ihres Amtes u.s.w. Hier werde Vorteile genutzt, ohne die damit verbundenen persönlichen Einschränkungen anzuerkennen. Bei dem Offizier halte ich das schlichtweg für eine Befehlsverweigerung. Entwerder er zieht selbst die Konsequenz und quittiert den Dienst, weil er die heutigen Aufgaben der Bundeswehr nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren kann, oder er wird entlassen.

Ich war, wenn auch unter anderen Voraussetzungen, 6 1/2 Jahre Berufsunteroffizier.

Respekt für diesen Mann, der sein für sein Gewissen und die Vernunft Nachteile in Kauf nimmt. Auch Berufssoldaten sollen denken dürfen.

Selbstverständlich sollen Berufssoldaten denken und sich notfalls auch weigern dürfen, einen Befehl auszuführen, der gegen das Gesetz verstösst.
Allerdings hat dieser Offizier sich verpflichtet, alle legalen Befehle auszuführen und dafür wird er bezahlt - auch von Dir und mir.
Wenn nach langer Debatte der Bundestag einen Einsatz beschlossen hat, dann gibt es hier kein Raum mehr für eine individuelle Entscheidung, ob ein Soldat diesen ausführen will oder nicht.
Falls ihm der Befehl trotzdem nicht passt, dann muss er eben kündigen und die Bundeswehr verlassen.

Bei uns hätte so etwas die sofortige unehrenhafte Entlassung unter Streichung der Rentenanwartschaft zur Folge gehabt. Der Offz hat seinen Job zu machen und nicht Befehle zu verweigern, schon gleich gar nicht die, die nicht gegen die Mernschenrechte verstossen. Wahrscheinlich ist er noch ein Relikt aus der Zeit, als die Bundeswehr nur ihre Uniformen spazieren trug und man sich als BS ziemlich sicher sein konnte, nie in Gefahr zu kommen.

Wo ist denn "bei uns"? Und ist der Afghanistaneinsatz kein Verstoß gegen Menschenrechte?

vermute mal, kabark meint die NVA

Nein. Die Legion. Aber sorry, das war missverständlich.

@ PatBo: So gesehen ist jeder Krieg ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Es werden doch aber keine Menschenrechte verletzt, nur weil ein paar Tornados Aufklärungsflüge veranstalten....

Ich denke, die Legion ist sicherlich das Härteste was es gibt. Aber natürlich ist jeder Krieg eine Verletzung der Meschenrechte, und so gesehen auch Aufklärungsflüge, denn sie dienen einem millitärischen Ziel.

Als Offizier ist er Beamter auf Zeit bzw. ist er Soldat auf Lebenszeit eben auch Beamter auf Lebenszeit. Als Beamter hat er die ihm zugewiesenen Pflichten zu erfüllen, ergo Befehle, die ihm erteilt werden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Im Normalfall könnte ein Beamter, wenn er einen "Befehl" seines Dienstvorgesetzten nicht für rechtmäßig hält, dieses mit dem nächsthöheren Vorgesetzten erörtern und die Bedenken äußern. Da in diesem Fall der Bundestag den Einsatz gebilligt hat, ist er somit quasi von höchster Stelle abgesegnet. Die einzige Möglichkeit ist meines Erachtens dann nur noch der Gang vor ein Bundesgericht. Fraglich ist aber, ob die eingereichte Klage eine aufschiebende Wirkung hat oder nicht. Im Moment hat er einen Befehl widerrechtlich verweigert, das kann im schlimmsten Fall zur Entfernung aus dem Dienst führen. Konsequenterweise müsste der Offizier seinen Dienst von sich aus quittieren, also den Antrag auf Entlassung stellen.

Ich kenne mich zwar nicht mit Vorschriften aus, aber meiner Meinung nach müßte zumindest abgemahnt werden. Aber wie ich gestern gelesen habe, ist er mit anderen Aufgaben betraut worden. Soviel zu dem Thema "Alle sind Gleich", nur manche sind Gleicher.
So sehe ich das auch,er hat sich schließlich für diesen Beruf entschlossen.Wir haben das gestern auch diskutiert,mein Sohn ist Berufssoldat.