Verwarnungsgeld und Bußgeld- Muss ich beides bezahlen?

8 Antworten

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Du musst den Betrag bezahlen, den der Bußgeldbescheid ausweist, also 43,50 Euro.

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem ursprünglichen Verwarnungsgeld (20 Euro) sowie der Gebühr für den Erlass des Bußgeldbescheides (5 % des Verwarnungs- bzw. Bußgeldes, mindestens jedoch 20 Euro) und einer Pauschalen für die Zustellung in Höhe von 3,50 Euro. Diese zusätzlichen Kosten sind nicht etwa willkürlich festgesetzt, sondern gesetzlich genau in dieser Höhe vorgeschrieben (§107 OWiG, Abs. 1 und 3).

haha bei 5% wären das nur 1€ aber nein der staat braucht ja geld und muss mir eine lektion erteilen... also ist die sache gegessen wenn ich 43,50€ zahle?

beides, also den Endbetrag des Bußgeldbescheides, den du bekommen hast.. Hättest sofort bezahlen müssen, dann wär es nicht so teuer geworden.

Nein nicht Beides, jetzt musst Du den Betrag des Bußgeldbescheids zahlen.

Da nicht rechtzeitig gezahlt wurde ist ein Bußgeldverfahren eröffnet worden weshalb jetzt zur ursprünglichen Verwarnung auch Gebühren von 23,50€ hinzugekommen sind

da du nicht gezahlt hast wurde das verwarngeld in ein bußgewandelt das heiß das du den kompletten betrag von 43,50 € bezahlen musst sonst kommen da noch manhgebühren drauf

Nur das Bussgeld, es sei denn, du hast eine Frist, in der die Verwarnung noch gilt.

Irrtum, sobald der Bußgeldbescheid zugestellt ist (ist eine Zustellungsurkunde) ist die Frist für die Verwarnung bereits abgelaufen.

@trollshow

ja so ist es, also was nun beides oder nur Bußgeld