Verwarnungsgeld (17km/h zu schnell gefahren) wegen Urlaub zu spät bezahlt.

6 Antworten

Nun warte doch erst einmal ab ob nach der Zahlung noch etwas kommt.

Garnichts du hast das Geld überwiesen Punkt Ende aus brauchst auch nicht anzurufen falls die was sagen sagst du ich habe das schon bezahlt braucht dir keine Sorgen zu machen

Das ist nicht richtig.

Nur bei fristgerechten Zahlungseingang bleibt es bei den 30,00 Euro für das zu schnelle Fahren, Ist die Frist verstrichen endet das sogenannte vereinfachte Verwaltungsverfahren und es kommen zu der eigentlichen Strafe noch einmal 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren dazu.

Deshalb wäre es wichtig, dass sich der Fragesteller so schnell wie möglich bei der zuständigen Bußgeldstelle meldet, denn so kann er Glück haben und er kommt um die verwaltungsgebühren doch noch rum.

Hallo AbiAb,

ich würde mich an Deiner Stelle auf jeden fall bei der Bußgeldstelle melden.

Wer ein Verwarnungsgeld kann im sogenannten vereinfachten Verwaltungsverfahren ohne Anhörungsbogen bezahlt werden. Mit der fristgerechten Zahlung ist die Sache erledigt.

Wer nicht fristgerecht zahlt, kann davon ausgehen, dass ihm noch ein Anhörungsbogen zugesendet wird und in einem späteren Schreiben dann der eigentliche Bußgeldbescheid zu geht.

Ist das der Fall, kommen zu den 30,00 Euro für das zu schnell fahren noch einmal 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren drauf zu. Damit würde sich der Betrag mit 58,50 Euro also fast verdoppeln.

Aus diesem Grunde, würde ich morgen sofort bei der Bußgeldstelle anrufen oder wenn Du in der Nähe wohnst am besten gleich hinfahren, dem Mitarbeiter der Bußgeldstelle die Sache unter Vorlage der Flugtickets erläutern.

Grundsätzlich kann man verstrichene Fristen wieder in den alten Zustand versetzen lassen, wenn man beweisen kann, dass man die Frist nicht einhalten konnte, weil man z.B. im Krankenhaus oder wie in Deinem Fall im Urlaub war. So eine Frist beginnt immer erst dann zu laufen, sobald man Kenntnis von dem Schreiben hätte erlangen können.

Du bist jedenfalls nicht verpflichtet, wie von SerenaEvansbehauptet, dafür zu sorgen, dass Jemand Deine Post öffnet und für Dich entscheidet, was wichtig und was nicht wichtig ist.

Allerdings ist in Deinem Fall die Problematik, dass Du zwar die Frist wieder zurücksetzen lassen könntest, aber spätestens, wenn der Anhörungsbogen auf dem Weg zu Dir ist, dass auch die 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren fällig sind.

Aber wenn Du Dich gleich morgen da meldest kommst Du evtl. um die 28,50 Euro Verwaltungsgebühren rum.

Aber mehr als diese Summe kommt nicht auf Dich zu.

Schönen Gruß
TheGrow

Vielen Dank für die ausführliche Antwort und auch vielen Dank den Anderen ;)

Gut dann bin ich ja erleichtert... dachte schon, dass des irgendwie dreistellig dann wird. Ich ruf Morgen aufjedenfall an und dann hoffe ich einfach Mal ;)

@AbiAb

Moin AbiAb,

na? Was hat der gute Mann von der Bußgeldstelle gesagt?

Schönen Gruß
TheGrow

Urlaub ist keine Entschuldigung. Wer in den Urlaub fährt muss sich darum kümmern, dass jemand die Post reinholt und wichtige Dinge ggf. öffnet.

völlig blödsinnige Antwort.

Natürlich ist Niemand verpflichtet dafür zu sorgen, dass ein anderer seine Post reinholt und schon gar nicht dafür, dass ein Anderer die Post öffnet und sichtet.

wenn du glück hast, verstehen sie es. wenn nicht dann musst du eventuell mit schönen mahngebühren rechnen.

bei uns hat mal jemand für 20€ was gekauft, per lastschrift bezahlt, aber konto nicht gedeckt. dann wurden nach der ersten mahnung nach ihrem urlaub mal eben 60 euro^^