Verwarnung zahlen bei parken ohne gültigen Parkschein bei Geburt?

4 Antworten

Erst mal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zum Nachwuchs!

Bei allem Verständnis für eure Situation und die Priorität, die ihr nachvollziehbar gesetzt habt, so haben sicherlich auch andere "Parksünder" gute Gründe für ihr Fehlverhalten.

Es würde mich wundern, wenn die Bußgeldstelle euch das Verwarnungsgeld erlassen würde, aber ihr könnt es ja mal versuchen.

Alles Gute für euch!

Wenn der Vorwurf gerechtfertigt ist, dann ja.

Es bleibt dir aber frei das Verwarngeld anzunehmen, Du kannst die Sicht der Dinge aus deinen Augen Schildern, mit Glück kommst Du an einen Bearbeiter der dies ebenso sieht wie Du und das Verfahren einstellt.

Mit Pech wird ein Bußgeldverfahren eröffnet welches vielleicht gegen dich entschieden wird.

Deine Ausführung ist völlig korrekt.

Als Ergänzung möchte ich aber noch den Hinweis geben, dass nur bei fristgerechter Zahlung des Verwarnungsgeldes von 30 Euro keine Verwaltungsgebühren anfallen.

Kommt es zu dem von Dir angeführten Bußgeldbescheid, kommen bei negativer Bescheidung der Einlassung zu den 30,- Euro Verwarnungsgeld, noch einmal 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren dazu.

Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__107.html

Dann würde ich samt Kopie der Geburtsurkunde zur Bußgeldstelle einen Einspruch  schicken. Wenn der Halter der Vater oder besser noch die Mutter ist, kann man damit durchkommen. ( Muss man aber nicht)

Der Vater hatte schon für 2 Stunden parkschein aber ich lag länger in den wehen noch dazu es war Ende von der Geburt. Jetzt haben wir schreiben zur Anhörung bekommen oder wir zahlen 30 Euro 

@spatzl92

Wie gesagt, Kopie von Geburtsurkunde mit rein und widersprechen. Aber bei 30€ ( Ich weiß dass das für frische Eltern viel ist) lohnt der Aufwand nicht. Zudem war es nicht die Mutter. Auch werdende Väter müssen die StVo beachten. Ein Notfall war das also nicht.

Natürlich.