Verwarnung wegen Parkens im Fußgängerbereich?
Hallo, Community. Habe heute einen netten Brief vom Ordnungsamt bekommen, nach dem ich 30€ zahlen muss.
Grund : Sie parkten in einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 239 gesperrt war. Beweismittel : Foto
Nun ist meine Frage : Da hier von Parkverbot die Rede ist, gilt dies auch, wenn ich nur gehalten, sprich unter 3 Minuten, dort gestanden habe? Weil ich bin mir ziemlich sicher, dass es keine 3 Minuten waren. Außerdem, wie will man mit einem Foto beweisen, WIE LANGE ich dort stand? Kann man das irgendwie nachweisen, oder macht das keinen Sinn. Dann doch lieber die 30 Euro Verwarnungsgeld zahlen und fertig?
MfG.
5 Antworten
wenn du da parkst, sprich nicht im auto sitzt und es auch sonst den anschein macht dass es mehr als drei minuten sind ( bei unter drei minuten müsstest du fast schon sichtkontakt zum auto haben und zu sehen was das ordnungsamt dabei macht und sofort hingehen, 3 minuten sind SEHR kurz ) was es sicher zu 100% war musst du die 30 euro natürlich berappen
STOP! Dir wird vorgeworfen in einem Bereich gestanden zu haben, der mit Zeichen 239 versehen war, das ist dieses hier: http://images.wikia.com/fahrrad/images/a/a5/Zeichen_239.svg
Da hast du mit deinem Auto nix verloren. nicht 10 minuten, nicht 3 minuten, nicht eine, gar nichts!
du müsstest nachweisen, dass du dort nur gehalten hast und dein fahrzeug nicht verlassen hast (denn wer sein fahrzeug verlässt, parkt)...
lieber 30 tacken bezahlen und denn ist gut, denn der aufwand dagegen ist wesentlich höher und dass du dann gewinnst, ist auch keine garantie...
Wenn du nicht am Steuer gesessen hast gilt das als parken. Außerdem ist schon das Befahren verboten, vom Halten mal ganz abgesehen. Sie froh, dass der Wagen nicht abgeschleppt wurde.
Wo ist denn hier vom eingeschränkten Halteverbot die Rede, du Experte? Zeichen 239 ist das Gebotsschild Fußgänger.
Fail
siehe meine Antwort, das ist mir auch bewusst. Das hat aber nichts mit dem Verlassen des Fahrzeugs zu tun - wenn da das Halten nicht zusätzlich erlaubt ist, hat er da gar nichts zu suchen,
Mein Hinweis bezog sich darauf, dass er die ganze Zeit von einem Parkverbot sprach.
/edit und darauf, dass du pauschal sagst, die definition halten - parken würde sich aufs am steuer sitzen beschränken.
nö, kleines Missverständnis.
Wieso ist das Befahren verboten? Be- und Entladen ist dort frei, ich hatte ein Anliegen dort reinzufahren, deswegen denk ich nicht, dass die mich abgeschleppt hätten. Wie gesagt, ich stand da nicht einmal 3 Minuten.
@Al3x17:da hat bestimmt jeder ein Anliegen da hinein zu fahren! Aber bei diesen Zeichen hast du nichts zu suchen! Wenn du weniger als 3 Minuten dort gestanden hättest, dann hättest du den Schreiberling auch gesehen und mit ihm sprechen können!
Is schon klar, Saltscat, aber was soll dann dein Kommentar über das eingeschränkte Halteverbot?
Das ist ja das lustige, ich hatte mein Auto (aus dem Fenster eines Gebäudes) fast ununterbrochen sehen können, aber nen Schreiberling habe ich nicht gesehen? xD
war bescheiden formuliert, zugegeben, aber ich bin dennoch mit deinem Satz übers Steuer sehr unglücklich :)
Halten ist nur, wenn du im Fahrzeug bleibst. Sobald du das Auto abstellst und dich entfernst, ist es Parken.
Da du mir ja einen Fail vorgeworfen hast, bin ich mal so frei
Parkverbot: Eingeschränktes Haltverbot nach Z 286 StVO Z 286 StVO: eingeschränktes Haltverbot
Früher wurde das Zeichen 286 StVO als „Parkverbot“ bezeichnet. Das eingeschränkte Haltverbot durch das Zeichen 286 StVO verbietet das Halten auf der Fahrbahn für einen längeren Zeitraum als drei Minuten. Zum Ein- und Aussteigen beziehungsweise beim Be- und Entladen darf im eingeschränkten Haltverbot die Zeit von drei Minuten jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Parkverbot
Hat aber mit dem Fall nix zu tun, da der TE in einem ausschliesslich für Fussgänger freigegebenen Bereich stand.
unschöne Definition - Du darfst im eingeschränkten Halteverbot z.b. ein- und ausladen.