Verwarnung? Parkzeitüberschreitung?

3 Antworten

Ja, ist sie. Dieser Fehler ist heilbar. Wenn Du widersprichst, kann es nur sein, dass es teurer wird.

Grundsätzlich hast Du den Tatbestand verwirklicht. Wenn Du in Einspruch gehst, wird es berichtigt und Du musst trotzdem zahlen. Oder Du zahlst eben gleich...

Stimmt das Kennzeichen musst du zahlen Ort ist zweit oder dritt Rangig !