Verwarnung mit Verwarnungsgeld (StVO) Muss man den Anhörungsbogen ausfüllen?

6 Antworten

Hallo,

irgendwas kann hier nicht stimmen.

Es kommt erst der Anhörungsbogen und danach der Bußgeldbescheid.

Sollte es auf Grund der geringen Höhe im Bereich eines Verwarnungsgelds auch die Möglichkeit geben, direkt zu bezahlen, dann ist das bereits ein Bußgeldbescheid und das steht auch irgendwo dementsprechend.

Man muss sich dann nicht mehr zur Sache äußern und die Angelegenheit ist mit Zahlung der Strafe erledigt ist.

Viele Grüße

Michael

Wenn nicht noch Punkte im Raum stehen wird gewöhnlich ein Bußgeldbescheid zugestellt und vorsorglich auch ein Anhörungsbogen dazugesteckt.

Bezahlt man das Bußgeld ist die Sache aus der Welt, den Anhörungsbogen kann man wegwerfen.

Wenn man aber der Meinung ist dass dieses Bußgeld ungerechtfertigt ist oder wenn Jemand Anderes gefahren ist und man darauf besteht dass der angeschrieben wird (statt unbürokratisch einfach den zahlen zu lassen bzw es sich von dem zurückzuholen) kann man den Anhörungsbogen zurückschicken.



Da steht nämlich, dass es weitere Sanktionen gibt wenn man den Anhörungsbogen nicht zurück sendet innerhalb einer Woche.


stimmt, wenn man nämlich nicht zahlt - und das Schreiben nicht zurückschickt kommt die Steigerung - es kommen dann nur mehr Kosten auf dich zu. 

Dann wird es nämlich zu einem Bussgeldverfahren

Zahlen und das Ding und es ist vom Tisch

du hast die Woche Zeit entweder den Fahrer anzugeben oder die Dinge aus deiner Sicht zu schildern. Widerspruch

http://www.motorrad-recht.de/motorradrecht-2/bussgeldverfahren/

gilt auch für PKW

okay danke, also habe gezahlt, ich muss nichts mehr ausfüllen und schicken?

@WillTell

hast den Link nicht gelesen? 

Damit wäre die Angelegenheit entgültig erledigt,

@peterobm

Hatte ich nicht, übersehen, habe es gelesen.

Wenn das Verwarngeld gezahlt ist, ist die Sache erledigt.

Hab halt das Schreiben 2 mal gründlich durchgelesen da steht nirgendwo etwas wie: Wenn sie das Geld bezahlt haben ist dieses Schreiben gegenstandslos. Aber groß im Drohen sind sie, sehr groß. Will nur nicht nochmal bezahlen weil ich ein Schreiben nicht abgeschickt habe.

Man muss keine Angaben zur Sache machen, aber gemäß § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz muss man Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung und seine Staatsangehörigkeit angeben.

In der Regel ist das egal, wenn man das Verwarngeld zahlt. Trotzdem kann man einen auf den Deckel bekommen, wenn man es nicht macht.