Verwaltung hat meine Handynummer ohne Erlaubs weitergegeben - strafbar?

4 Antworten

Die Verwaltung meiner Wohnung (in der CH) hat ohne Erlaubnis von mir die Handynummer an potentielle Nachmieter weitergeben, damit diese Termine zur Besichtigung mit mir machen können.

Das ist zwar - wie @ratirat bereits schrieb - streng genommen grenzwertig in Bezug auf die Bestimmungen des BDSG, aber wenn die HV in der Schweiz von Dir keine geeignete Kontaktmöglichkeit außer der Handynummer besitzt, dann stellt sich hier schon die Frage, wie sie ihre Aufgabe denn sonst erfüllen sollte. M.E. verhält sich die HV sogar sehr freundlich, wenn sie es Dir überlässt, entsprechende Terminvereinbarungen zu treffen. Ansonsten nämlich könnte die HV selbst die Termine festlegen, und Du müsstest entweder für Anwesenheit sorgen oder entsprechende Alternativen koordinieren. Das ist doch noch viel umständlicher.

Ich bin gerade auf 180 weil meine Handynummer für mich etwas privates ist!

Was ist an einer Handynummer schon groß privat? Oder hättest Du alternativ eine Büro/Festnetznummer, an die man Interessenten hätte verweisen können? Dann hättest Du das der HV vielleicht auch sagen sollen. Oder umgekehrt der HV die Weitergabe explizit verweigern müssen. Wenn das die Telefonnummer ist, die Du im Kontakt mit der HV selbst genutzt hast, läge hier bestenfalls ein Verbotsirrtum vor, sofern man dann überhaupt noch von einem Datenschutzverstoß reden kann.

Ist das gesetzwidrig?

Formaljuristisch ist es jedenfalls nicht besenrein, aber letztlich dürfte jeder Richter hier von berechtigtem Interesse auf beiden Seiten ausgehen. Die HV hat die Nummer ja nicht an Unbeteiligte weitergegeben, sondern dadurch nur ihre Verwaltertätigkeit ausgeübt.

Ich habe nur NACHDEM die Handynummer schon weitergegeben wurde eine Mail erhalten in der ich auch informiert wurde (da hatte ich aber schon 3 Anrufe von potentiellen Nachmietern erhalten und ich war ziemlich baff).

Wie hätten Dich denn die Nachmieter in spe alternativ kontaktieren können? Und wenn, wusste die HV dies?

Sag den Anrufern das es um die Übernahme einer Grabstätte geht und nicht um die Übernahme einer Wohnung. Auf Grund der eingehenden Beschwerden, wird die Verwaltung Deine Mobilnummer nicht mehr weitergeben.

Ich kenne mich mit dem Schweizer Recht nicht besonders gut aus, habe aber gerademal ins Schweizer Datenschutzgesetz geschaut, und das ist nahezu vom deutschen BDSG abgeschrieben.

Und wie auch im deutschen BDSG gilt: Theoretisch wäre es vielleicht verboten, aber praktisch ist ein normales Zusammenleben unter Beachtung aller Vorschriften kaum möglich und die vielen kleinen Verstöße des täglichen Lebens werden wohl toleriert. Auch deswegen, weil alles so wachsweich formuliert ist und kaum einer bei so viel Ungewissheit vor den Kadi zieht.

Im Prinzip darf die Verwaltung deine Telefonnummer weitergeben, wenn sie ein berechtigtes Interesse hat, das das deine überwiegt. Ob das hier der Fall war, ist schwer zu beurteilen. Ich gebe aber zu bedenken, dass dein subjektives Interesse hier weitaus höher zu sein scheint als das objektive - und nur das dürfte zählen. Mit anderen Worten: du bist hier überdurchschnittlich sensibel, und darauf muss die Verwaltung allenfalls dann Rücksicht nehmen, wenn sie davon weiß.

Rechtlich wirst du kaum etwas tun können, du kannst dich höchstens dort beschweren und Unterlassung verlangen. Dem muss sie nach Artikel 12 Abs. 2 Buchst. b DSG wohl auch nachkommen.

Ja, bestimmt. Nur? Woher hat die Verwaltung denn blos diese Nummer gehackt bzw. rausspioniert? Sehr dubios, finde ich.