Verwalterzustimmung bei Wohnungskauf

7 Antworten

Hallo,

die Eigentümergemeinschaft muss zur Bestellung eines Verwalters einen Beschluss fassen. Sollte dem nicht so sein, habt Ihr keinen Verwalter und m. E. müssten alle Miteigentümer zustimmen. Das macht Aufwand.

Sprich mit dem Notar, der den Vertrag beurkundet hat.

Wenn ich das richtig verstehe habt Ihr die Wohnung noch nicht gekauft, da eine direkte Zustimmung des Verwalters fehlt! Das ist ja ganz übel. Besorgt Euch mal ganz dringend einen Termin bei dem Notar der damals die Kaufangelegenheit behandelt habt. Da scheint dringend Beratungsbedarf vorhanden zu sein. Viel Glück!

Der Notar prüft nicht von sich aus, wer Verwalter ist, sondern verläßt sich auf die Angaben des Verkäufers.

Der Verwalter der im Grundbuch steht wohnt schon seit Jahren nicht mehr hier. Jetzt haben wir das Problem, dass der Verwalter dem Kauf zustimmen muss und wir aber kein aktuellen offiziellen Verwalter haben.

Der Wohnort des Verwalters ist doch erstmal egal. Solange der Verwalter sein Amt nicht niederlegt oder von der Eigentümerversammlung abberufen wird, bleibt er Verwalter.

Wenn der Verkäufer und Ihr mit der aktuellen Situation leben könnt, würde ich warten bis der Verwalter korrekt gewählt ist und dann zustimmt.

Man kann auch gerichtlich einen Notverwalter bestellen lassen (§ 26 Abs.3 WEG). Das ist aber wohl unverhältnismäßig teuer.

Der Verkäufer der Wohnung ist mein Schwiegervater. Er hat ja damit kein Problem. Nur ich will , dass das ganze endlich geklärt wird. 

Weiß jemand ob es eine Frist gibt bis wann der Verwalter zustimmen muss? Meine Angst ist, dass es eine Frist gibt und dann der Kauf rückgängig gemacht wird.