Vertretung vom Vermieter Hausverbot erteilen?
Hallo liebe Community,
wir ziehen am 30.06. aus unserer Mietwohnung aus und dementsprechend stehen Besichtigungstermine an.
Soweit kein Problem. Allerdings ist das Verhältnis zu den Vermietern etwas angespannt, da sie uns verklagt haben.
(Nebenkostenabrechnung war nicht in Ordnung laut DMB, nach zahlreichen Aufforderungen zur Korrektur immer noch keine richtige bekommen und demnach auch noch nicht gezahlt. Klage musste vor Gericht zurückgezogen werden, da Vermieter sonst jeglichen Anspruch verloren hätten.)
Die Kommunikation ist gelinde gesagt miserabel. Wir werden zwar gefragt, wann wir können und die Termine werden einigermaßen gebündelt, aber wir wissen nie wie viele tatsächlich kommen und wann die Termine genau vereinbart sind. Ebenso werden wir nicht über die Vertretung informiert, die nötig ist, da die Vermieter weit weg wohnen.
Was heute passiert ist, hat mich allerdings wirklich zum Kochen gebracht. Die ersten Interessenten waren um 10 vor 6 da, und ich habe bis 10 nach sechs mit der Besichtigung gewartet (vereinbart war 6), da ich eigentlich dachte, dass die Tochter des Vermieters kommen würde. Da ich die armen Menschen aber nicht noch länger warten lassen wollte, habe ich sie reingelassen. Nachdem sie dann schon weg waren, kam dann doch noch die Tochter des Vermieters. Ich habe ihr mitgeteilt, dass die erste Besichtigung schon durch ist.
Da hat sie mich angebrüllt, dass sie nicht will, das ich jemanden ohne ihre Anwesenheit reinlasse. Ich habe ihr gesagt, dass sie auch direkt vor der Türe stehen bleiben kann, wenn sie meint sie müsse so mit mir reden.
Ich habe den potentiellen neuen Mietern keine negative Auskunft über irgendetwas gegeben, da es ja schließlich auch in meinem Interesse liegt, so schnell wie möglich jemanden zu finden, um nicht noch 20 Besichtigungen durchführen zu müssen.
Jetzt meine eigentliche Frage: Kann ich der Vertretung der Vermieter Hausverbot erteilen, wenn diese sich nochmal im Ton vergreift?
Den Vermietern habe ich bereits geschrieben, dass ich genaue Angaben habe möchte. (Wer, wann, welche Vertretung)
5 Antworten
... aber es gab doch gar keine Vertretungs-Vollmacht, somit auch keinen Vertreter, und eine Absprache auch nicht.
Somit, was haben die Bewerber in Deiner Wohnung zu suchen, wenn die mit wem auch immer einen Termin haben?
Es geht dich schlicht nichts an, "wie viele tatsächlich kommen und wann die Termine genau vereinbart sind" noch, wer mit Durchführung der Besichtigung beauftragt ist.
Du hast an angekündigten Terminen Zutritt zu der Wohnung zu ermöglichen, sonst nichts :-O
Da hat die beauftragte Tochter nun Recht. Und wenn die nächsten Besichtigungen nicht mit Gerichtsbeschluss und Polizeipräsenz durchgeführt werden sollen und sich die Vermieterin nicht über die Umstände der Beendigung deines Mietverhältnisses gegenüber künftigen Vermietern äußern soll, die deine Wohnungssuche erheblich erschweren dürfte, solltest du deine Einstellung ändern :-O
Stimmt nicht. Hab beim Anwalt nachgefragt. Jede einzelne Besichtigung MUSS angemeldet werden, und eine Vertretung entweder vom Vermieter selbst angekündigt werden, oder eine Vollmacht haben.
Warum wird gerade bei diesem Thema so viel Unsinn geantwortet?
Ganz offensichtlich hat ein Anwalt Deine Frage ja schon juristisch unanfechtbar beantwortet.
Warum streitest Du Dich denn dann noch hier mit GF-Usern, die was falsches geantwortet haben, herum?
Solltest Du möglicherweise ein Streithansel sein, dann ist Dein Zerwürfnis mit dem Vermieter unter Umständen nachvollziehbar.
Meine Erfahrung ist, dass Vermieter, selbst wenn sie Dich beim Einzug mit einem Glas Sekt und Umarmungen begrüßen, beim Auszug fast ausnahmslos zu Monstern mutieren.
Ich bin in meinem Leben sicher über ein Dutzend mal umgezogen. Ich habe dabei nur in einem einzigen Fall eine Vermieterin erlebt, die beim Auszug genau so lieb war wie beim Einzug.
Ich glaube das zur Miete wohnen so oder so viele Reibungspunkte bietet. Der Wunsch vieler Menschen nach Eigentum ist da nur verständlich. Wir hatten auch mal eine alte Dame als Vermieterin, die meinen Mann um Sonntags um 07:00 Uhr aus dem Bett geklingelt hat und verlangte, dass er sofort hochkommen soll, sich auch nichts anziehen braucht, da ihr Fernseher kaputt ist. Also irgendwann ist dann auch mal Schluss mit der Gutmütigkeit.
Meiner Erfahrung nach ist es am besten, wenn man sich von Anfang an Unzumutbarkeiten (auch im Job) höflich verweigert. Nach einer Weile haben sich die anderen daran gewöhnt, dass man eben derjenige ist, der dieses und jenes nicht macht. Dann kommen sie irgendwann gar nicht mehr zu einem angeschissen, wenn sie solche Anliegen haben.
Das ist wie bei einem Kind, dass eben abends keine Bonbons mehr kriegt, nach einer gewissen "Lernphase" kommt es erst gar nicht mehr auf die Idee.
Die Vermieter werden die Klage gegen Sie in allen zulässigen Richtungen erweitern, falls Sie nicht vertagsgemäß zu Besichtigungen kooperieren!
Ich untersage ja keine Besichtigungstermine. Die Antwort geht an meiner Frage vorbei..
Ach so, die Klage kann auch nicht erweitert werden. Sie musste ja zurückgezogen werden, damit die Vermieter nach korrigierter Abrechnung überhaupt noch Anspruch haben. Wäre ein Urteil gefällt worden, dann zu unseren Gunsten.
... dann habt ihr aber doch Glück gehabt. Ich habe bisher gegen die Damen und Herren von solchen Vereinen immer hochkannt gewonnen.
Naja, die war so falsch, dass sein Anwalt von einer Klage abgeraten hat. Er hat sich dann selbst vertreten. Der Richter hat ihn dann so auseinandergenommen, unser Anwalt musste tatsächlich kein Wort sagen...
Warten Sie einfach mal ab, was Ihr Vermieter da weiter zur Vermeidung von Schaden aus durch Sie schuldhaft verwehrten Besichtigungen zur nahtlosen Anschlußvermietung unternimmt.
Mein Gott, ich verwehre doch keine Besichtigungstermine! Wer lesen kann ist schon klar im Vorteil.
Das ist schon verstanden! Sie werden erleben, was sich da aufgrund Ihrer falschen Eisntellung letztlich ergibt.
Ich glaube ich bin zu blöd um Sie zu verstehen, aber macht ja nichts! 🙈
Den Vermietern habe ich bereits geschrieben, dass ich genaue Angaben habe möchte. (Wer, wann, welche Vertretung)
Und wenn sie deiner Forderung nicht nachkommt, was dann?
Muss ich auch niemanden reinlassen. So steht es auf jeden Fall im Internet. Da würde ich dann aber morgen nochmal beim Anwalt anrufen, bevor ich mich Schadensersatzpflichtig mache.
Das ist aber wohl das mindeste, was ich erwarten kann, oder nicht?
Du bist nicht in der Position Forderungen zu stellen.
Nein? Also muss ich nicht über Termine und die Anzahl der Besichtigungen informiert werden? Soll ich dann demnächst auch den Nachbarn reinlassen, nur weil er (ohne Bestätigung des Vermieters) behauptet, er wäre die Vertretung? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...
- Der VM übt sein Besichtigungsrecht n. § 809 BGB zulässig aus, da er es schonend ausübt (Sammeltermine) und dir Besichtigungstermine rechtzeitig bekannt gibt. Er schuldet dir keine weitergehende Auskunft.
- Auch wenn man es auf die Spitze treiben und sich von der Tochter eine Vollmacht im Original vorlegen lassen könnte, warum? Du scheinst auf Krawall gebürstet und eine kostenpflichtige Klage in Kauf zu nehmen. Hast du schon eine neue Wohnung und glaubst, das bekommt der neue Vermieter nicht mit?
Nein, er fragt mich ob ich an dem und dem Tag kann, ich sage ja von 17-20 Uhr z.B., und weiter bekomme ich keine Auskunft. Ich weiß nicht, ob wirklich jemand kommt, ich weiß nicht, wann in diesem Zeitraum Termine sind. Kommt einer um 17 Uhr oder erst um 18 Uhr? Kommt nur ein Bewerber, kommen 4 Bewerber? Kommt eine Vertretung, oder nicht...das ist unzureichende Kommunikation!
Nein, aber andere orientieren sich an den Antworten hier. Dann sollten sie schon richtig sein.
Tatsächlich haben die Vermieter auch noch andere Mieter verklagt, die mittlerweile bereits ausgezogen sind. Mieter die gerade erst vor einem Jahr eingezogen sind, suchen sich schon was neues, weil sie nicht mit dem Vermieter klarkommen. Ich glaube nicht, dass das an uns liegt.
Mein Gerechtigkeitssinn mag vielleicht etwas zu stark ausgeprägt sein, ansonsten bin ich eigentlich ganz umgänglich. Aber ich verstehe was du meinst. 😂