Sind Vertragsstrafen bei Minderjährigen zulässig?

5 Antworten

Könntest du dein Problem etwas genauer beschreiben?

Was für ein Vertag besteht bzw. was für ein Vertrag ist es?

Wer hat den Vertrag unterschreiben (Wer sind die Vertragspartner)?

Was für eine "Strafe" ist es genau?


Mich irritiert auch das TAG "ladendiebstahl"   etwas.

Tut mir leid hatte Probleme mit dem Login. Also es ist so: es ist eine Vertragsstrafe (wohl vom ladendetektiv) so eine Art Bearbeitungsgebühr hab ich gelesen. Den habe ich aber nicht unterschrieben. Hat dort auch keiner verlangt Vlt ist das vergessen worden. Weiß auch nichts genaueres ehrlich gesagt 

Und fallen 50€ nicht in das Taschengeld Gesetz .. Liebe Grüße 

@Blume2349

Die Fangprämie kann man ohnehin differenzierter betrachten, als dies im Link getan wird; aber jedenfalls beim 14-Jährigen würde ich keinesfalls zahlen.

die nennen ihre Strafen ganz unterschiedlich, statt Vertragsstrafe Bearbeitungsgebühr, Mitarbeiterprämie alles sowas. Ist rechtlich strittig - wenn du das nicht unterschrieben hast und auch nicht zahlst, lassen die meisten Ketten das zu 99% auf sich berühen, statt das einzuklagen.

Sie nehmen das in einen Datensatz auf, und erst wenn es nochmal oder öfter passiert, dann lohnt es sich für sie gerichtlich.

Also wenn das das erste Mal war, und der Warenwert war auch unter 100.- dann wird das Verfahren vom Amtsanwalt wegen Geringfügigkeit (mangelndes öffentliches Interesse) eingestellt, kriegst n Schreiben wo der Sohn bzw der Erziehungsberechtigte ermahnt wird, aber nicht bestraft.

Eindeutig ja.Denn der Vertragspartner sind ein Kunde und ein Ladengeschäft.Und wenn einer der Vertragspartner eine dolose Handlung zu Lasten des anderen begeht,kann dies vertragsgemäß sanktioniert werden.Dies gilt grundsätzlich sogar auf strafunmündige Kinder.Hier haften die Eltern.Liebe Grüße

Vielen Dank :)

Eigentlich nicht. Minderjährige dürfen keine für sie nachteilige Rechtsgeschäfte eingehen. Hast du ein Beispiel?

Achso ich seh grad mein ganzer Text ist weg .. Bin neu hier tut mir leid ..

Also es ist so mein kleiner Sohn wurde im Kauf...f beim klauen erwischt. Ist sein erstes Mal weiß nicht was ihn geritten hat. Ich kenne mich mit sowas nun überhaupt nicht aus. Der ladendetektiv hat ihm eine Art Vertrag mitgegeben welche ich aber nicht ubterschrieben habe. Nennt sich Vertragsstrafe. Muss ich diese bezahlen für meinen Sohn? Er ist ja erst 14.. 

@Blume2349

Okay. Einen Vertrag dieser Art kann er selbst nicht schliessen. Du allerdings schon. Das ist sowas wie ein kleiner Denkzettel weil ein Strafverfahren für ein Unternehmen auch teuer und aufwändig ist.
Mein Rat: Bezahl das und lies dem jungen Mann die Leviten und lass ihn die 50 Euro selbst bezahlen. 

Alternativ ist er nämlich durchaus schon strafmündig und Kauf*** wird den Diebstahl dann sicher zur Anzeige bringen.

@Sivsiv

Ja ich weiß aber ich dachte ich kann diese Strafe vlt umgehen weil ich diese nicht unterschrieben habe.. Oh man ich weiß echt nicht was ich machen soll

Das kannst das sicher auch einfach nicht zahlen. Aber mach lieber einen Luftsprung dass dir die Polizeivernehmungen, Gerichts- und Jugendamtstermine erspart bleiben die mit einer Anzeige einhergehen.

@Sivsiv

Alles klar.. Danke dir 

Kommt auf die Vertragsstrafe an.

50€ Vertragsstrafe sind es. Diesen Vertrag habe ich aber nicht unterschrieben 

@Blume2349

Mit dem Betreten des Hauses akzeptierst Du die "Hausordnung".Dies kann nur streitig sein,wenn auf die Vertragssstrafe nicht sichtbar an einem Aushang (soll es geben)  hingewiesen wird.Die Gerichte erkennen pauschal bis 100,.an.Hast Du nicht gestohlen oder eine Sachbeschädigung begangen,etc.dann kann man wegen Verleumdung oder Falscher Anschuldigung Anzeige erstatten.Mit eingestellter Strafanzeige kann man sich auch zivilrechtlich gg.eine unbegründete Vertragsstrafe ,z.B.wegen Ladendiebstahl wehren.Dies empfiehlt sich sogar,da man ja nichts zu zahlen hat,wenn der Grund dafür nicht gegeben ist.Liebe Grüße