Vertragsstrafe wegen Parkverstoß, was tun?
Meine 84-jährige Mutter bekam im März des Jahres ein Knöllchen, über 30,-€ wegen überschrittener Parkdauer. Wir haben uns gewundert, dass bis heute keine Aufforderung kam, diesen Betrag zu überweisen.
Heute kam ein Schreiben, von einem Rechtsanwalt aus Stuttgart, mit der Aufforderung € 97,- Euro zu zahlen, weil trotz Mahnung vom Juni 2014 keine Zahlung erfolgt sei. Meine Mutter hat weder eine Zahlungsaufforderung noch eine Mahnung bekommen. Sie ist in solchen Dingen immer sehr gewissenhaft und zahlt alle Rechnungen immer sofort.
Was kann man jetzt tun, ohne einen Rechtsanwalt zu beauftragen? Auf dem Schreiben vom Rechtsanwalt steht beim Betreff: "Forderung der Park u. Control PAC Berlin". Hier steht: "Parkplatz Modehaus Wagener, Hauptmarkt - Siegen-Weidenau"
5 Antworten
Wenn sie ein Knöllchen über 30€ erhalten hat, war das die Zahlungsaufforderung. Was glaubst du, was es war?
Zahlt den Betrag, dann ist die Sache aus der Welt. Eine Mahnung wird es sicher gegeben haben, mit 84 kann man schon mal etwas übersehen...
Du brauchst ja nur aufs Knöllchen raufzugucken....
... tja, da hast'e natürlich recht, lesen müßte man können ... Dankee !!
Danke für die Antwort ... aber jetzt muss ich mal dumm fragen: Steht denn auf dem "Knöllchen" drauf, wohin das überwiesen werden muss ?? Hab immer gedacht, da kommt später eine Aufforderung mit Bankverbindung usw. ... Ich selbst habe noch kein Knöllchen bekommen ...
Lieben Gruss
Ein Knöllchen ist eine Zahlungsaufforderung. Eine weitere Aufforderung oder Mahnung ist nicht erforderlich.
In einem Parkhaus gilt privates Recht. Man hat einen Vertrag mit dem Parkhausbetreiber. Ein Parkhaus ist kein öffentlicher Parkraum. Das Knöllchen ist die Zahlungsaufforderung. Auf dem Knöllchen ist eine Kontoverbindung und eine Nummer. Wenn nicht gezahlt wird bleibt dem Betreiber nur eine (kostenpflichtige) Halterermittlung bei der Zulassungsbehörde und die zivilrechtliche Beitreibung des Betrages. Diese Kosten, die ihm dabei entstehen, gibt er weiter.
Den Unternehmen die den Vertrag mit den Parkwächterheinis abgeschlossen haben mitteilen, dass man nicht mehr bei ihnen einkauft.
Das Knöllchen ist Zahlungsforderung. Da kommt nicht extra eine Rechnung.
Was kann man jetzt tun, ohne einen Rechtsanwalt zu beauftragen ??
Zahlen.
Danke für die Antwort ... aber jetzt muss ich mal dumm fragen: Steht denn auf dem "Knöllchen" drauf, wohin das überwiesen werden muss ?? Hab immer gedacht, da kommt später eine Aufforderung mit Bankverbindung usw. ... Ich selbst habe noch kein Knöllchen bekommen ...
Lieben Gruss