Vertragsstrafe wegen Parkverstoß, was tun?

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Wenn sie ein Knöllchen über 30€ erhalten hat, war das die Zahlungsaufforderung. Was glaubst du, was es war?

Zahlt den Betrag, dann ist die Sache aus der Welt. Eine Mahnung wird es sicher gegeben haben, mit 84 kann man schon mal etwas übersehen...

Danke für die Antwort ... aber jetzt muss ich mal dumm fragen: Steht denn auf dem "Knöllchen" drauf, wohin das überwiesen werden muss ?? Hab immer gedacht, da kommt später eine Aufforderung mit Bankverbindung usw. ... Ich selbst habe noch kein Knöllchen bekommen ...

Lieben Gruss

@HeWaWi60

Du brauchst ja nur aufs Knöllchen raufzugucken....

@XXungerechtXX

... tja, da hast'e natürlich recht, lesen müßte man können ... Dankee !!

Danke für die Antwort ... aber jetzt muss ich mal dumm fragen: Steht denn auf dem "Knöllchen" drauf, wohin das überwiesen werden muss ?? Hab immer gedacht, da kommt später eine Aufforderung mit Bankverbindung usw. ... Ich selbst habe noch kein Knöllchen bekommen ...

Lieben Gruss

Ein Knöllchen ist eine Zahlungsaufforderung. Eine weitere Aufforderung oder Mahnung ist nicht erforderlich.

In einem Parkhaus gilt privates Recht. Man hat einen Vertrag mit dem Parkhausbetreiber. Ein Parkhaus ist kein öffentlicher Parkraum. Das Knöllchen ist die Zahlungsaufforderung. Auf dem Knöllchen ist eine Kontoverbindung und eine Nummer. Wenn nicht gezahlt wird bleibt dem Betreiber nur eine (kostenpflichtige) Halterermittlung bei der Zulassungsbehörde und die zivilrechtliche Beitreibung des Betrages. Diese Kosten, die ihm dabei entstehen, gibt er weiter.

Den Unternehmen die den Vertrag mit den Parkwächterheinis abgeschlossen haben mitteilen, dass man nicht mehr bei ihnen einkauft.

Das Knöllchen ist Zahlungsforderung. Da kommt nicht extra eine Rechnung.

Was kann man jetzt tun, ohne einen Rechtsanwalt zu beauftragen ??

Zahlen.