Vertragsstrafe Umsatzsteuer?

4 Antworten

Abschnitt 3 Umsatzsteuerrichtlinie

Im Falle einer echten Schadensersatzleistung fehlt es an einem Leistungsaustausch. Der Schadensersatz wird NICHT geleistet, weil der Leistende eine Lieferung o sonst. Leistung erhalten hat, SONDERN weil er nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden und seine Folgen einzustehen hat.

Beseitigt jedoch der Geschädigte im Auftrag des Schädigers einen ihm zugefügten Schaden selbst, ist die Ersatzleistung als Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustauschs zu sehen. (Satz 5) (Zur Abgrenzung)

Heißt das also auch das wenn ich noch Geld zu bekommen haben inkl. Steuer dann wird nur der Nettobetrag abzogen, da ich die Steuer ja abführen muß?

Nein, die Vertragsstrafe ist NETTO. Du mußt lediglich Einkommensteuer darauf bezahlen. Siehe meine Antwort 09:55 Uhr

Nein, muß man nicht, weil der Leistungsaustausch fehlt.

Klares Nein!