Vertragsstrafe in Arbeitsvertrag, rechtens?

8 Antworten

Ein Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten.Er gilt für beide Seiten.Da ein Arbeitgeber ein Geschäftsrisiko hat,er selbst als Auftragnehmer u.U.Vertragsstrafen zu zahlen hat,wenn er zu einem bestimmten Fertigstellungstag in Verzug gerät,könnte der Verzicht auf Deine Arbeitsleistung dazu führen,das eine Vertragsstrafe von Dir zu leisten wäre.In der Praxis ist es in den letzen Jahren vermehrt dazu gekommen.Ein Grund dafür ist ,der Wegfall von Lagerung,Fertigprodukten und die feste Terminierung von Lieferungen,Bauleistungen etc.Ein Ausfall  / Verzögerung führt also immer irgendwo zu einem Schaden.Innerbetrieblich kann meist ein Schaden des Arbeitgebers nicht nachgewiesen werden.Hier müsste ja auch bei Ausfall durch Krankheit / Urlaub Deine Arbeit mit erledigt werden.Wenn der AG einen Schaden nachweisen kann,kann er eine Vertragsstrafe verlangen.LG

Und doch ist diese Regelung unwirksam.

@Interesierter

Kommt drauf an,wie man es definiert.Als Verstoß gg.die geltenden Kündigungsfristen des AN,oder einer unzulässigen Klausel dazu ,vom AG.Du hast es ja gut beschrieben.

Du darfst eine Vertragsstrafe nicht mit einem Schadensersatzanspruch verwechseln. Du beschreibst eine Situation in der der Arbeitgeber unter Umständen Schadensersatz verlangen kann.

Eine Vertragsstrafe setzt allerdings gerade keinen konkreten Schaden voraus.

Du bräuchtest nichts zahlen, wenn Du ordentlich kündigst.

Du hast ja inzwischen die komplette Klausel gepostet 8das war wichtig!!).

Der zweite Teil der Klausel steht im Zusammenhang mit dem ersten Teil der Klausel und greift nur bei a. o. Kündigung oder den anderen im ersten Teil genannten Fälle.

Die gesamte Klausel gilt nicht bei einer ordentlichen Kündigung.

Die Klausel sagt aus, daß, wenn zum Zeitpunkt der a. o. Kündigung die Kündigungfrist nicht länger als 1 Monat wäre, sich der Schadenersatz entsprechend reduzieren würde (statt 2 Monatsgehälter) - die 2 Monatsgehälter greifen bei längeren Kündigungsfristen als 1 Monat.

Der zweite Teil ist also grundsätzlich positiv für den Arbeitnehmer.

Du kannst zu aber zu jeder Zeit unter Einhaltung der vertraglichen/tariflichen/gesetzlichen Kündigungsfrist ORDENTLICH kündigen - hierbei entstehen niemals Ansprüche auf Schadenersatz.

Vielen Dank für die Info, das beruhigt mich. Viele grüße

Eine Vertragsstrafe kann vereinbart werden für den Fall, dass der AN vertragsbrüchig wird. Wenn du deine Kündigungsfrist einhältst, brichst du den Vertrag ja nicht. Du würdest ihn beispielsweise dann brechen, wenn du fristlos kündigst, ohne einen Grund dafür zu haben.

Was ich dabei nicht so recht verstehe, warum wird man bestraft wenn man sich an die Regeln der Kündigung innerhalb einer Probezeit hält? Also Probezeit bedeutet es ja immer für beide Seiten, muss ich dann einen Arbeitnehmer auch bestrafen wenn er mich innerhalb der Probezeit grundlos kündigen kann und ich dann mal ratzfatz in 14 Tagen nen neuen Job brauche da sonst Hartz4 (weil ich z.b. die letzten 24 Monate zuvor in einer Umschulung war). ? :-)

Das hier ist nur ein Teil der Vertragsstrafenregelung.

Grundsätzlich aber halte ich schon diesen Teil für unwirksam.

Eine Vertragsstrafe kommt nur bei vertragswidrigem Verhalten in Frage. Wenn ich diese Regelung richtig verstehe, soll der für die Kündigungsfrist fällig werdende Lohn als Vertragsstrafe einbehalten werden. Das ist so keinesfalls durchsetzbar.

Im Momzbraucht dich das nicht zu stören. Wenn du irgendwann mal kündigst und der AG behält den Lohn ein, musst du eben klagen.