Vertragsstrafe bei Sky zulässig?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, wenn ein Gericht darüber urteilen würde, wäre das vermutlich nicht zulässig...

also soll ich nur soviel überweisen was ich denen auch schulde ? also ohne die 10 euro ? und was ist wenn sie meinen Zugang sperren ? was kann ich denen dann am besten sagen dass sie unrecht haben

@Homeboyz

Wenn Du es deswegen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen willst...

Nein, Er hätte den neuen AGBs widersprechen müssen !

@Rockuser

Also,

a) gelten immer nur die AGB zum Abschluss des Vertrags, der Anbieter kann die nicht einfach einseitig ändern, und

b) wäre eine solche Vertragsstrafe an sich in den AGB bereits vermutlich unwirksam - wie es die Rücklastschriftgebühr und die Mahngebühr ohne Aufschlüsselung der tatsächlichen Kosten übrigens vermutlich auch sind (siehe analoges Urteil gegen 1&1)

Keine Ahnung!

Was die AGB's angeht, ist das theoretisch so, wie Du schreibst. Aber eben nur theoretisch. Denn, es kam nicht nur das Schreiben, was Du vergisst zu erwähnen, es wird nicht nur auf die Änderungen hingewiesen sondern auch, das ist hier das WICHTIGE, dass Du den neuen AGB's auch widersprechen kannst. Du musst die neuen ja nicht annehmen!

Natürlich spekulieren die darauf, dass kein A.sch oder nur wenige Är.che sich damit befassen und die neuen einfach aus Bequemlichkeit hinnehmen.

Die Verrechnung einer Vertragsstrafe ist nur dann rechtens, wenn diese auch tatsächlich so vereinbart wurde.

Die Vereinbarung von Vertragsstrafen über AGB ist ein sehr umstrittenes Feld. Es gibt hier auch keine klare und eindeutige Richtung in der Rechtsprechung.

Wenn in deinem Fall die AGB nachträglich geändert wurden, die Vertragsstrafenregelung ursprünglich nicht drin war, jetzt vorhanden ist und du nicht ausdrücklich auf diesen Punkt hingewiesen wurdest, würde ich davon ausgehen, dass der entsprechende Passus unwirksam ist, was dazu führt, dass die Erhebung der Vertragsstrafe nicht rechtens wäre.

Jedoch wird Sky die Sache anders sehen. Ich glaube auch kaum, dass du eine gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang wegen des Wertes von 10 € führen willst.

Mein Kumpel hatte genau das selbe Problem uns sein Bruder ist Anwalt und der ist der Meinung, dass das Schreiben Wasserdicht ist

@Rockuser

Pauschale Vertragsstrafenregelungen per AGB sind vor Gericht in den seltensten Fällen wasserdicht. Vielfach sind die Klauseln einfach nur unwirksam. Jeder halbwegs erfahrene Anwalt weiss das ganz genau. Schon der eigentliche Sinn einer Vertragsstrafe, die ja eigentlich ein Druckmittel sein soll, ist hier nicht gegeben. Ausserdem wird der Kunde durch diese zusätzlich nachgeschobene Klausel einseitig benachteiligt. Mir fallen hier genügend Ansatzpunkte ein, die eine Unwirksamkeit begründen könnten.

Weiter stellt sich die Frage, ob hier überhaupt ein Verschulden des Fragestellers vorliegt. Die Forderung nach einer Vertragsstrafe setzt immer ein Verschulden voraus. Die einzige Obliegenheit des Fragestellers ist, für genügend Deckung zu sorgen. Anhand des Kontoauszuges ließe sich dies leicht nachrechnen. Für den reibungslosen Einzug der Forderung ist im Rahmen des Lastschriftverfahrens der Gläubiger verantwortlich.

Wenn der Fragesteller, wie er schreibt, genügend Deckung auf dem Konto hatte und der Fehler bei Sky oder der Bank lag, sind weder die Rücklastschriftgebühren noch die Vertragsstrafe und auch keine Mahngebühren zu bezahlen.

@Rockuser

Sorry, aber der Anwalt hat offensichtlich überhaupt nicht die leiseste Ahnung von einfachem Zivilrecht..

Nach deiner Aussage bist du überhaupt nicht in Verzug, und somit sind die zusätzlichen Kosten gar nicht bei dir einzufordern. Diese Vertragsstrafe ist wahrscheinlich auch grundsätzlich nicht in Ordnung

Wenn Du die änderung der AGBs so hingenommen hast, können die das machen. Du hätters die geänderten AGBs nicht Akzeptieren müssen.

Er hat sie nicht akzeptiert...

@Mephisto2342

Doch. Automatisch. Es wird darin gestanden haben, das er widerrufen kann und wenn man das in einem bestimmten Zeitraum nicht macht, ist man einverstanden. Mein Kumpel hatte genau das selbe Problem.

@Rockuser

Ob das darin steht oder nicht, ist völlig irrelevant. Rechtlich muss man einer Vertragsänderung AUSDRÜCKLICH zustimmen, sonst ist sie unwirksam. Und Schweigen/Untätigkeit ist eben gerade KEINE ausdrückliche Zustimmung...

Aber die Firmen versuchen das trotzdem immer gern, weil 99 % der Leute - so wie Du und Dein Kumpel - darauf reinfallen...