Vertragsstrafe Arbeitsvertrag zahlen oder umgehen?

6 Antworten

Wenn Du die 3 Monate nicht zur Arbeit kommst verstößt Du gegen Deine arbeitsvertraglichen Pflichten.

Man kann Dich deshalb auch fristlos kündigen.

Aber auch Du kannst fristlos kündigen, wenn Du einen Grund hast.

All das kann vor dem Arbeitsgericht überprüft werden.

Jetzt ist die Frage, ob dem AG überhaupt ein Schaden entsteht, wenn Du nicht mehr zur Arbeit gehst.

Ja, ich habe gelesen er muss den „Schaden“ erst mal konkret vor Gericht nachweisen.

Könnte ich also nicht mehr antreten & dies dann bezahlen? (3 Bruttolöhne)

Korrekt.

Der AG darf eine Vertragsstrafe in der Höhe vereinbaren, die der AN bei fristgerechter Kündigung als Gehalt/Lohn erhalten hätte. Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten sind das entsprechend drei Monatsgehälter.

Muss der AG nicht erst mal nachweisen dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist?

Das müsste er, wenn es keine Vereinbarung über eine Vertragsstrafe gäbe. Da wäre er in der Beweispflicht, wie hoch sein Schaden ist, der durch die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist des AN entstanden ist.

Für Dich ist das allerdings irrelevant, da es eine Vereinbarung gibt.

Gibt es nicht irgendwelche Möglichkeiten da irgendwie nicht mehr hin zu müssen?

Sorry, ich sehe keine wenn der AG keinem Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin zustimmt.

Falls Du eine fristlose Kündigung vom AG "provozieren" möchtest, der Schuß geht sehr wahrscheinlich nach hinten los. Es ist hier nachzuvollziehen, dass Du mit einem "Raußschmiss" die Vertragsstrafe umgehen möchtest und das wird der AG so nicht hinnehmen.

Sehr wahrscheinlich ist in Deinem Arbeitsvertrag bei der "Vertragsstrafe" auch noch ein entsprechender Zusatz. Ich kenne die wörtliche Vereinbarung nicht, kann mir das aber gut vorstellen.

https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/wenn-arbeitnehmer-die-kuendigungsfristen-nicht-einhalten_218_78224.html

https://www.arbeitsvertrag.org/vertragsstrafe/

Muss ich, wenn ich jetzt im ersten der insgesamt 3 Monate Kündigungsfrist nicht mehr erscheine, einen oder 3 Bruttolöhne „Strafe“ zahlen? So steht es wörtlich im Vertrag:

Tritt der AN das Arbeitsverhältnis nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis unter Vertragsbruch auf oder wird der AG durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des AN zur fristlosen Kündigung veranlasst, so verpflichtet sich der AN an den AG eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten bzw. zuletzt gezahlten Bruttolohnes zu zahlen. Der AG kann einen weitergehenden Schaden geltend machen.“

@Sandra7803

Einen „weiteren Schaden“ kann er eigentlich nicht begründen, ich bin dort eine ersetzbare, poplige Teilzeit-Verkäuferin...

@Sandra7803

Deswegen möchte ich raus da, auch mit drohender Strafe.

@Sandra7803

Wenn Du die drei Monate nicht einhältst und sofort die Arbeit beendest, musst Du für diese drei Monate, die Du zu früh "gehst" die Vertragsstrafe bezahlen.

Hältst Du die Kündigungsfrist um zwei Monate nicht ein, arbeitest also noch einen Monat, beträgt die Vertragsstrafe zwei Gehälter, entsprechend wenn Du einen Monat zu früh aufhörst.

Der AG bezieht sich hier auf die Zeit, die Du unberechtigt zu früh gehst. Hier steht nirgends, dass es sich um einen Bruttomonatslohn handelt. Die Höhe orientiert sich an der Kündigungsfrist die nicht eingehalten wird.

Das steht auch so in den Links, die ich Dir geschickt habe. Es kann der Betrag verlangt werden, den Du bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist noch bekommen hättest. Der AG kann allerdings keine drei Monatslöhne fordern, wenn Du z.B. zwei Monate zu früh gehst.

@Sandra7803

„weiteren Schaden

Den sehe ich auch nicht, über diesen würde ich mir keinen Kopf machen. Die Vertragsstrafe bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist, bzw. bei Herausforderung einer arbeitgeberseitigen fristlosen Kündigung, halte ich für rechtens.

@Hexle2

Danke, tja, dann lasse ich wohl höchstens den letzten Monat ausfallen, dass ich so viel für eigentlich nichts bezahle, sehe ich dann doch nicht ein.

@Sandra7803

Wenn ich zum Beispiel einfach die letzten 2 Wochen nicht mehr komme, was geschieht dann möglicherweise? :-) Rein Interessehalber?

@Sandra7803

Sorry, dass ich Dir nichts anderes schreiben konnte. Ich muss mich bei meinen Antworten an das halten, was ich für richtig halte, obwohl ich Dir gerne geholfen hätte Deinen finanziellen Verlust zu vermeiden.

Ich denke aber, mit Ratschlägen hinter denen ich nicht stehe, ist Dir auch nicht geholfen.

@Sandra7803

Tut mir leid, ich kenne Deinen AG nicht und kann daher nicht beurteilen, was und ob er etwas unternimmt.

Hast Du noch Überstunden/Urlaub? Wenn ja, beantrage sofort den Freizeitausgleich zum Ende der Kündigungsfrist. Ablehnen kann der AG nur, wenn es "dringende betriebliche Belange" gibt. Die muss er aber auch nachweisen können.

Dann kannst Du ja noch etwas früher gehen.

@Hexle2

Es ist ganz schön verfahren, ich habe quasi keine Chance und bin 3 Monate beim AG gefangen. Ich kann es mir nun nur selbst so angenehm wie möglich gestalten und hoffen dass die Zeit möglichst schnell vergeht. Danke Dir sehr!

@Sandra7803

Gerne. Kopf hoch, auch diese Zeit geht vorbei, freu Dich auf Deinen neuen Job.

@Hexle2

Der Resturlaub ist bereits beantragt & genehmigt, diese Woche sowie 1,5 Wochen im Mai. Ich weiß nicht ob ich ein Recht habe ihn zum Ende der Kündigungsfrist verschieben zu wollen, gerade wenn z.b. die personelle Aufstellung zu diesem Zeitpunkt nicht passt, weil andere parallel Urlaub haben, etc.?

@Sandra7803

Aber eine Krankmeldung kann er mir nicht auch noch anfechten innerhalb der Kündigungsfrist? Oder?

@Sandra7803

Ich rate wirklich niemanden dazu, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben der eine längere Kündigungsfrist beinhaltet als die übliche gesetzliche....das ist wirklich der Horror wenn man gehen möchte.....

@Sandra7803
Ich weiß nicht ob ich ein Recht habe ihn zum Ende der Kündigungsfrist verschieben zu wollen, gerade wenn z.b. die personelle Aufstellung zu diesem Zeitpunkt nicht passt, weil andere parallel Urlaub haben, etc.?

Nein, das Recht hast Du nicht. Du hast den Urlaub beantragt, er wurde genehmigt und jetzt gehen Änderungen nur, wenn Ihr Euch einigt (was vermutlich nicht der Fall sein wird, da der Urlaub der Kollegen ja auch geplant ist).

@Sandra7803
Aber eine Krankmeldung kann er mir nicht auch noch anfechten innerhalb der Kündigungsfrist? Oder?

Wenn der Arzt Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, hat der AG das zu akzeptieren.

"Anfechten" kann der AG die AUB nicht, er kann aber bei Zweifeln die Krankenkasse informieren und bitten, dass der MdK eingeschaltet wird.

Ob das passiert kann ich Dir allerdings nicht sagen, es wäre nur eine Möglichkeit.

@Hexle2

ein weiterer Schaden könnte z.B. sein, dass der Arbeitgeber eine Aushilfe einstellen muss, damit die Arbeit die Du hättest machen sollen (aber nicht machst, weil Du vertragsbrüchig wirst) gemacht wird ...

das heißt Vertragsstrafe bis zu 3 Monaten Bruttolohn

Schadensersatz - bis 3 Monaten Bruttolohn für die Aushilfe

so könnte das z.B. aussehen

Wenn du dir diese 3 Bruttogehälter leisten kannst, dann machs einfach. Falls dein neuer Arbeitgeber aber davon erfährt, ist das ein ganz, ganz schlechter Start dort.

Du hast in einem Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe stehen? Bei welchen Vertragsverletzungen kommt diese denn zum tragen?

Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist! :-(

@Sandra7803

Wie soll man diese denn nicht einhalten können? Das funktioniert überhaupt nicht. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, diese kannst du (ordentlich) nur mit Einhaltung der Kündigungsfrist erklären. Wenn du bei deiner Kündigung die Frist missachtest, ist die Kündigung nicht wirksam und kann logischerweise dann auch keine Vertragsverletzung sein.

@Pucky99

Wenn ich ordentlich & einseitig kündige, so bin ich gezwungen mich an die Frist zu halten und bis zu deren Ablauf zu arbeiten. Falls ich dagegen verstoße & einfach nicht mehr zur Arbeit erscheine, droht der AG mit dieser Vertragsstrafe für meinen Ausfall mit monatlich einem Bruttolohn.

@Sandra7803

Kannst du bitte die Klausel mal Wort für Wort abtippen. Den entweder steht da etwas anderes als du uns hier mitteilst oder du verstehst die Klausel nicht.

@Pucky99

Hab ich dir grad geschrieben.

Kündigungfristen sind dafür da das man sie einhält

und ein Aufhebungsvertrag geht nur wenn beide Seiten einverstanden sind - das ist offensichtlich nicht der Fall

Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist! :-)

@Sandra7803

ich weiß nicht was du damit sagen willst...

wenn Du erst zum 30.06 kündigen kannst, musst Du bis zum 30.06 arbeiten - ganz einfach ...

und wenn der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag mit einem früheren Datum nicht zustimmt, gilt dasselbe

@frodobeutlin100

Im Übrigen ist eine Vertragsstrafe rechtlich zulässig

Ich weiß nicht warum, aber das hört sich immer an als wäre ich deren Leibeigener! Ich kenne das Gesetz, suche aber gerade eine Lösung trotzdem raus zu kommen. :-)

@Sandra7803

Du bist kein Leibeigener - Du hast die Bedingungen durch Deine Unterschrift unter den Vertrag akzeptiert