Vertragsstrafe als Promoter?

1 Antwort

Vor deutschen Gerichten und auf hoher Seee ist es allein in Gottes Hand.

In so einem Fall kann man das Ende nicht mit Sicherheit voraussagen.

Auf jeden Fall ist dem Unternehmen durch Deine Einarbeitung ein Schaden entstanden und Du hast nicht eine Minute für die gearbeitet.

Zweifellos ist ein Schaden entstanden. Nun ist nur noch zu prüfen, ob Du diesen ersetzen musst, oder nicht. Und da kommt es tatsächlich nur auf den Richter an, ob er sagt, dass die Arbeitsleistung nach §§ 241 ff BGB geschuldet wird, oder ob das explizit durch einen Vertrag vorher genannt worden sein muss.

Ich als sogenannter Kleinunternehmer habe doch in dieser Hinsicht meine Pflichten erfüllt. Man hatte ohne meine Bestätigung und Einverständnis Einsatztage für mich gebucht, die ich nicht wahrnehmen kann.

Umgekehrt wäre die Situation doch genau so, wenn ich ohne Absprache der Agentur mich einfach in einen Markt stelle, arbeite und am Ende meine Rechnung an die Agentur stellen würde.