Vertragsrecht, vertrag ungültig?

4 Antworten

Eine reine Umbenennung ändert nichts. Auch bei einer Umfirmierung dürften alle bestehenden Verträge unangetastet bleiben. Mit den entsprechenden Informationen an den Kunden und bestimmten Vorgehensweisen des Gesetzes. kommt aber auch auf die jeweilige Unternehmensform drauf an.

Erst wenn das erste Unternehmen abgewickelt wird und das zweite neu gegründet besteht keine Vertragsbeziehung.

Wenn nur der Name geändert wurde, "bleibt alles wie es war". Wenn einen neue Frima und eridesem neuen Namen gegründet wurde und diese die "alte Firma" übernommen hat, haben zwar die Mitarbeiter ihren Vertragsschutz (Kündigungsschutz ...), was aber nicht unbedingt auf Verträge nach Aussen zutrifft.

Wenn lediglich der Name geändert wurde, nicht aber die Firma aus- und eine andere Firma eingezogen ist, dann bleibt der Vertrag bestehen.

Genauso wenn man heiratet oder den Mädchennamen wieder annimmt. Der Mietvertrag bleibt bestehen, er verändert sich nicht.

Denk mal an Restaurants die ihren Namen ändern (nach einem Imagewechsel beispielsweise), deren Mietvertrag/ Vertrag mit den Zulieferern/ mit den Angestellten bleibt weiterhin bestehen. Der Name alleine verändert nicht die Bedingungen