Vertragsdatum

3 Antworten

Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Personen. Das heißt, beide erklären sich mit den Konditionen einverstanden, wenn dies bei der einen Partei etwas später erfolgt, gilt der Vertrag erst ab dem späteren Datum. Siehe BGB

Der Vertrag ist ab dem Datum gültig wo bei Vertragspartein unterschrieben haben

Dann muss ich es anders sagen.

Es hätte ja gereicht, wenn der Kunde einfach unterschrieben hätte, dann gebe es nur das Vertragsdatum und alles wäre fein. Nun hat der Kunde aber zu seiner Unterschrift noch ein Datum dazugeschrieben. Dieses liegt VOR dem Vertragsdatum, dass erst im Nachhinein angegeben wurde.

Also Kunde schreibt 20.06. vor seine Unterschrift.

Der ganze Vertrag ist aber auf den 29.06. datiert wurden. Das Datum wurde erst nach der Unterzeichnung durch den kunden eingesetzt. Der Auftraggeber ansich hat vor seine Unterschrift nicht nochmal gesondert das Datum geschrieben.

Die Frage: Darf das sein, dass das Vertragsdatum größer ist als das, an dem der Kunde dies unterschrieb. Hier speziell weil er ein Datum zu seiner Unterschrift hinzufügte.

@dreami76

Falls du ein ERP System nutzt ist, ist das Erstellungsdatum des Dokument eventuell ein Beleg dafür das du näher am Recht bist. Alternativ Zeugen. Recht ist eben wie immer kompliziert. Um was geht es den, dass dieses Datum so wichtig sein kann?

Unterschrifft ist Vertragsstar, falls nichts anderes vermerkt. Geswährleistung für Dienstleister, zwie Jahre nach Unterschrift des Abnahmeprotokols.

Kann ich irgendwie nicht mit meiner Frage in Einklang bringen. Vielleicht versteh ich es auch einfach nur nicht.