Vertragsbruch zwischen Privatpersonen?
Hallo zusammen, ich habe mit einem früheren Bekannten den entgeltlichen Gebrauch meines iPhone 6 schriftlich Vereinbart. Dieser besagt, dass das iPhone für eine monatliche Zahlung von x€ bis Oktober 2015, genutzt werden darf. Die Zahlung hat spätestens zum 5. eines Monats zu erfolgen. Bei nicht Leistung, ist die Person zur sofortigen Herausgabe verpflichtet.
Wie es nun mal so ist, wurde in den letzten Monaten zu wenig bezahlt und diesen Monat gar nichts. Auf Hinweis meinerseits, dass die Herausgabe sofort zu erfolgen hat, wurde ich durch diese Person blockiert, so das sie für mich nicht mehr erreichbar ist.
Kennt sich jemand bei zivilrechtlichen Angelegenheiten aus und kann mir sagen, welche Möglichkeiten ich habe, um ein iPhone + die fehlenden Beträge zurückbekomm? Kann ich ggf. rechtliche Mittel geltend machen?
Ich brauche wirklich dringend Hilfe und bedanke mich schon mal im voraus bei euch!
3 Antworten
gut ist immer, wenn man etwas schriftlich macht. Dann hat man auch eine Handhabe. In dem Falle hast du es richtig gemacht! Wie Banken es machen, wenn nicht gezahlt wird weißt du ja. Die lassen sich nichts entgehen. Das brauchst du auch nicht!
Schreib ihm einen Einschreibebrief mit der Forderung, die du hast. Zahlt er immer noch nicht, geh zu einem Anwalt. Der kann dir am besten raten, was zu tun ist. Wenn es um höhere Summen geht, ist die Chace am größten.
Gerichtliches Mahnverfahren für die Beträge.
Das Telefon müsstest du einklagen, da ist eine Strafanzeige wegen Unterschlagung ein günstigeres Druckmittel.
Die offenen Beträge könntest du genauso wie das Handy selbst im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. einer Klage bei Gericht einfordern.
Natürlich stellt sich die Frage, um welche Beträge es hier geht und ob sich das Ganze wirklich lohnt.
Da ihr die Sache schriftlich gemacht und hoffentilch auch unterschrieben habt, dürfte die Beweisführung nicht sonderlich schwer fallen.
Den Vorschlag eines anderen Kommentators, eine Anzeige wegen Unterschlagung zu erstatten, halte ich für keine gute Idee. Im Prinzip darf er das Gerät ja benutzen. Die Klausel, die die sofortige Herausgabe bei Zahlungsrückstand fordert, dürfte wahrscheinlich eh unwirksam sein.