Vertragsbruch vom Handyanbieter trotz Tonbandaufnahme Gültigkeit?
Hallo,
Ich habe letzte Woche telefonisch einen neuen Handyvertrag abgeschlossen. Hier wurde der Vertrag am Telefon besprochen und extra per Tonband aufgenommen vom Anbieter.
Besprochen und von mir einverstanden erklärt wurde folgender Vertrag (auf Tonband aufgezeichnet) :
Tarif für x,xx € Handy einmalig 99,95 € abzüglich 50,- € Rabattgutschein = 49,95 €Handy, einmalig! Anschlusskosten entfallen!
Jetzt habe ich ein Schreiben mit den Tarifoptionen und Zusatzdiensten und das Handy erhalten (keine Auftragsbestätigung)
Jetzt soll ich zusätzlich 25,- € mtl. Hardware Zuschlag bezahlen.
Beim telefonisch vereinbarten Vertrag war absolut keine Rede von einem Hardware Zuschlag von 25,- mtl!!! Frau S. bestätigte mir noch in einem weiteren Telefonat, dass wir keinen Hardware Zuschlag zahlen müssen. Das hätten wir ja letzte Woche auch so besprochen bzw. wurde bei den Vertragsdetails bei der Tonbandaufnahme ja auch nichts von einem Hardware Zuschlag erwähnt!!!!!! Weihnachtsaktion...
Nach abhören der Tonbandaufnahme durch den Anbieter, bestätigte es sich, dass die 25,- € nicht erwähnt wurden.
Jetzt sagt mir der Anbieter aber, dass dieser Vertrag ohne die 25,- mtl nicht zustande kommt. Das könnten Sie so nicht verkaufen.
Ich soll das Handy dann bitte wieder zurückschicken und das Thema ist erledigt.
Jetzt meine eigentliche Frage:
Sind Verträge die telefonisch gemacht werden, dazu per Tonband vom Anbieter aufgenommen werden, rechtskräftig oder kann der Anbieter vom Vertrag seinerseits zurücktreten?
Ich bestehe auf den Vertrag den ich telefonisch abgesprochen und per Tonband aufgenommen wurde...
Wer hat Recht???
Hoffe, es kann mir jemand helfen...
Danke und frohe Weihnachten!
6 Antworten
Da der Anbieter ja anscheinend davon ausgeht, dass telefonisch abgeschlossene Verträge gültig sind, muss er auch die ausgehandelten Bedingungen einhalten.
Ich würde das Teleon nicht zurückschicken. Ich würde nur den vereinbarten Preis zahlen ... aber dies auch nur solange das Telefon ordnungsgemäss funktionniert (wenn die Dir dann die Leitung abstellen, dann stellst Du auch die Zahlungen ein).
Wenn Du einen SCHRIFTLICHEN Vertrag zugeschickt bekommst, in dem nicht die vereinbarten Bedingungen stehen, dann schreibst Du denen, dass Du den Vertrag so nicht annerkennst und darauf bestehst, dass er so abgeschlossen ist, wie das am Telefon abgemacht wurde. Diese telefonische Abmachung ist gültig, weil der ANBIETER sie auch Dir vorhalten würde, wenn Du sie nicht einhällst. Das Telefon behällst Du natürlich ... wenn die den Vertrag nicht einhalten wollen, den sie (nach ihren Geschäftsbedingungen) mit Dir, am Telefon abgeschlossen haben, dann können sie den nicht nachträglich ändern. Die können auch nicht von Dir verlangen, dass Du das Telefon zurückschickst ... das haben sie Dir ja gemäss einem Vertrag geschickt, den Du mit ihnem am Telefon abgeschlossen hast.
Die Kosten für den Brief, würde ich denen auch noch abziehen.
Du kannst den Vertrag ja auch nicht eigenmächtig ändern.
Wenn eine Firma so dämich ist und Verträge am Telefon abschliesst, dann muss sie sich an die Vertragsbedingungen halten. Dies auch dann wenn eine Mitarbeiterin da angeblich einen Fehler gemacht hat ... DU bist nicht für die Unfähigkeit der Mitarbeiter der Firma verantwortlich.
Hallo,
danke für die Antwort!
Genau das denke ich auch! Super formuliert!
Mit diesen Worten werde ich mich dann mal beim Anbieter melden...
Ich halte euch auf dem laufenden!
Frohe Weihnachten!
Wie gesagt am Telefon war es ne Vereinbarung.und der Vertrag ist was auf Papier steht und wenn du nicjt von deinem wiederufsrecht Gebrauch machst musst du zahlen.also wirst du vor Gericht auch im Unrecht sein.wen du jetzt das Handy behaltest und zu wenig zahlst.können die dich drangriegen
Am Telefon war es keine Vereinbarung! Es war ein Kaufvertrag.
Eine Auftragsbestätigung habe ich nicht erhalten, sondern nur eine Auflistung der Daten bzw Tarifoptionen.
Das kann dann teuer werden dann musst du Eh 25zahlen plus mahnungsgebühren und alles was bei denen Dan hinten juckt und die sich rausziehen
Der Vertrag kommt erst wirklich zu Stande wenn du die ganzen Daten hast.Also wenn du das Handy behaltest bist du mit dem auf dem Papier geschriebenem einverstandenden.und wenn es dier nicht passt hast du 2wochen zeit zu widerufen.also das Telefonat ist nur ne vor vereinbahrung.den Vertrag kann man erst bei Erhalt des Briefes abschliessen
Ich habe mir nochmals das Schreiben vom Anbieter angeschaut.
Eine Auftragsbestätigung ist das nicht.
Die Überschrift lautet:
Ihre Rufnummer bleibt dieselbe
Bla Bla Bla....usw.
Dann kommt noch :
Bitte schauen Sie sich auch die folgende Seite an. Dort finden Sie eine Übersicht ihrer aktuellen Kundendaten...
Hier steht dann...
Ihre Daten in der Übersicht...
Ihre Tarifoptionen und Zusatzdienste...
Darin sind dann die 25,- mtl Hardware aufgeführt...
Also wenn du die schriftliche Belehrung erhalzen hast hast du 14tage wiederufsrecht.
Die Frage ist ob ich auf den auf Band besprochenen Vertrag bestehen kann!
Widerrufsrechts bei Verträgen am Telefon
Doch gelten besondere Regeln für den Verkauf am Telefon bzw. für Verbraucherverträge, wie Jürgen Widder erklärt. Der Rechtsanwalt ist Vorsitzender im Landesverband Nordrhein-Westfahlen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und erklärt: „Das Widerrufsrecht bei am Telefon abgeschlossenen Verträgen beträgt 14 Tage.“ Diese Frist gelte ab dem Moment, wo die Belehrung schriftlich beim Verbrauchen eingeht – und sie müsse eingehen, andernfalls ist die mündlich geschlossene Vereinbarung nicht gültig. „Der Kunde ist also in einer entspannten Situation: ohne ordnungsgemäße Belehrung keine Ingangsetzung der Frist“, sagt Rechtsanwalt Jürgen Widder.
Danke für die Antworten!
Allerdings möchte ich nicht vom Vertrag zurücktreten!
Ich bestehe auf den telefonisch abgeschlossenen Vertrag.
Was kann ich machen?
So in der Art denke ich auch über die Sache... Danke