Vertragliche Lohnerhöhung rückgängig machen seitens AG?
Hallo,
ich erhoffe mir, hier konkrete Antworten auf meine Fragen zu erhalten, danke im Voraus.
ich habe im Oktober 2017 eine Lohnerhöhung unterschrieben durch nachgereichte Arbeitszeugnisse etc. allerdings muss ich dazusagen, dass diese Zeugnisse schon alle vor dem Juni2017 eingereicht wurden und die Personalabteilung bis Oktober Zeit gebraucht hat um einen neuen zusatzvertrag zu erstellen.
Wie auch immer, am 5.10.2017 habe ich den neuen Vertrag mit der neuen Gehaltspauschale unterschrieben beidseitig ( Kopie vorhanden) nun habe ich bis heute keine Änderung auf meinem Konto gesehen:( auf Anfrage in der Perso hieß es, dass Unterlagen fehlen, zu mal das Arbeitszeugnis was Sie fälschlicher Weise mir ausgehändigt haben, wobei Sie eigentlich eine Kopie gemacht haben. Und ein Personalfragebogen was anscheinend schon seit meinem Eintritt im Jahre 2016 fehlt !
Die Lohnerhöhung besagt, dass ich rückwirkend vom Eintrittsdatum bis heute ausbezahlt werde, aber die Perso hat mich heute darauf hingewiesen, dass es evtl. nicht möglich sei weil das jetzt über ein Jahr her ist und es nicht oder möglicherweise nicht anerkannt wird. Ist das korrekt ? Können die einfach sich gegen den im Oktober unterschriebenen Vertrag stellen ? Ich mein ich habe meine Unterlagen rechtzeitig abgegeben und unterschrieben wurde es ja auch schon vor Monaten! Vielleicht kennt sich da ja jemand aus und kann mir raten wie ich reagieren sollte wenn Die sich weigern mich auszuzahlen. Danke beste Grüße
5 Antworten
Dafür das du eine konkrete Antwort haben möchtest, bleibst du relativ unkonkret.
Wenn seit deinem Eintritt ein Personalbogen fehlt, ist das nicht dein Problem sondern eines der Personalreferentin.
Keine Ahnung wann du eingetreten bist, es muss sich aber um einen noblen Arbeitgeber handeln wenn er dir rückwirkend seit dem Eintritt eine Lohnerhöhung bezahlt. Völlig schleierhaft bleibt, auf welcher Basis das passiert.
Wenn du im Oktober einen neuen Vertrag unterzeichnet hast, würde ich diesen nochmal genau lesen. Wenn die vertraglich vereinbarte Summe nicht bezahlt wird, reicht das für eine Klage. Ich hoffe du bist im Besitz einer Versicherung für Arbeitsrecht.
Ich empfehle dir nochmal ins Personalbüro zu gehen und nachzufragen was sie gedenken jetzt zu tun. Ansonsten würde ich einen Anwalt aufsuchen.,
Danke
Ich bin unter anderem versichert im
bereich Arbeitsrecht. Aber soweit möchte ich gar nicht denken, danke für die Anekdote. Ich habe mir hier nur erhofft in Erfahrung zu bringen, ob der neue Tarifvertrag seitens der AG einfach rückgängig gemacht werden kann.
eintritt war im November 2016, Grundtarif des Unternehmen, bis Einreichung der Arbeotszeignisse der Branche, so wird dann eine Tarifstufe festgesetzt mit den Jahren der Erfahrung im
Beruf. Die sollte auch im
normal Fall keine Jahre dauern sondern wird eigentlich schnell erledigt und somit sichert dir der AG die Änderung auch vom Eintrittsdatum aus zu. Bei mir wurden es leider mittlerweile 14 Monate, doch die Änderung habe ich im Oktober 2017 endlich unterschrieben und ausgehändigt bekommen (also 11 monate ) nach Eintritt.
auf der Änderung ist festgehalten worden, dass der neue Stunden Tarif ab 01.11.2016 ! gilt. Ich hoffe ich konnte dies jetzt etwas klarer darstellen. Grüße
Das kann eine zweischneidige Sache werden, besprich dich, bevor du etwas unternimmst, vielleicht mal (wenn es einen gibt) mit dem Betriebsrat, sonst mit einem Anwalt für Arbeitsrecht (Erstberatung) und dein weiteres Vorgehen. Einerseits haben sich beide Seiten an den schriftlichen Vertrag zu halten, andererseits könntest du auf eine interne "schwarze Liste" geraten.
Danke für die Antwort
Ich habe noch nie gehört, dass die Höhe des Gehaltes sich an Arbeitszeugnissen vergangegener Arbeitgeber misst oder an einem ausgefüllten Personalfragebogen. Für mich klingt das nicht sehr seriös.
Eins dürfte aber klar sein, wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, dass du soundsoviel ausgezahlt bekommst, dann ist dies rechtlich bindend.
Ja, das ist verständlich. Auch wenn ich mich frage warum du so ewig gebraucht hast die Zeugnisse oder andere Nachweise einzureichen. Aber das steht ja auf einem anderen Blatt. An meiner abschließenden Bemerkung hat sich denoch nichts geändert. Was ihr unterschrieben habt gilt für dich und den Arbeitgeber.
Ich finde es sehr ungewöhnlich, dass Du und offensichtlich ein Vertreter der Personalabteilung extra am Feiertag (3. Oktober: Tag der deutschen Einheit) in den Betrieb gefahren bist, um einen neuen Vertrag beidseitig (was auch immer das heißen mag) zu unterzeichnen.
Es gehen Dir da dann vermutlich keine Ansprüche verloren. Es ist nur schwierig für die abrechnende Stelle, weil ja dann für die Monate Oktober bis Dezember 2017 rückgerechnet werden muss.
:)) das war leider ein Tippfehler wurde schon geändert 5.10.2017 ist das richtige Datum.
Nein, können die nicht, weil die haben den Arbeitsvertrag unterschrieben und nun müssen die auch für den Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit gemäß Arbeitsvertrag bezahlen.
Danke zu mal für die schnelle Antwort. Es handelt sich hier um einen Tarifvertrag, der gewisse Stufen enthält( Einzelhandel ). Um so länger man im Beruf ist um so höher fallen die Stufen aus, diese werden logischerweise mit den Arbeitszeugnissen nachgewiesen. Ich hoffe du verstehst jetzt warum eine Gehaltserhöhung bzw. Tarifänderung stattfindet. Grüße