Vertrag zulässig ohne Preisangabe?

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Hallo Leela86

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, das der Vertrag teoretisch nichtig ist.

Als ich damals in der selben Situation war wurde mir folgendes geraten:

  1. Sofort ein Schreiben aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass der Vertrag unter falschen Vorraussetzungen zustande gekommen ist.

  2. Sollte in dem Schreiben stehen, dass er unter diesen Vorraussetzungen mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurück tritt!

  3. Sollte er eine Einzugsermächtigung unterschrieben haben, sollte er diese sofort wiederrufen und evtl. schon abgebuchte Beträge wieder zurück buchen lassen!!

  4. Sollte in dem Schreiben stehen, dass wenn die Firma dennoch Zeitschriften liefert und oder Beträge abbucht, er sich vorbehält, dass er rechtliche Schritten gegen die Frma einleiten würde.

Diese Schritte haben mir damals auch geholfen, ohne großartige Diskusionen. Notfals kann er sich aber auch eine kostenlose Rechtsauskunft bei einem Anwalt holen.

Hoffe konnte Dir und deinem Bekannten helfen Viel Glück Angy275

Hallo Angy275,

vielen lieben Dank für die Antwort, habe Deinen Rat meinem Bekannten geschrieben und er wird es so machen, wie Du es vorgeschlagen hast. Nochmals Danke! Leela86

Was hat er denn unterschrieben? davon sollte er eine Durchschrift bzw Kopie gekriegt haben... stimmt die nicht überein mit dem jetzigen Vertrag, dann ist dieser schonmal nicht rechtskräftig.

Mal davon ab würde ich einfach mal bei der Servienummer anrufen und denen mitteilen, dass du kündigen möchtest. Meist geht das relativ anstandslos, weil die wissen, was die fürn Schmarrn machen, ansonsten einfach mal mit rechtlichen Schritten drohen ;)

Der Wisch stimmt schon mit dem überein, was er damals unterschrieben hat. Aber es steht eben kein Preis für das abonnement drauf und auch nicht, dass die zeitung zweimal wöchentlich erscheint. er ist eben der Meinung, dass ohne Preisangabe nichts geht, bzw. ja auch nicht eindeutig ist, dass er eine Zeitschrift bestellt hat, da kein Kreuzchen erfolgt ist!

Jeder Vertrag ist widerrufbar.

Aber die Widerrufszeit ist ja längst abgelaufen, wie oben steht!

@Leela86

Warum ist sie abgelaufen? weil der Bestätigungsbrief so spät kam?! Die Widerrufszeit gilt natürlich nach Vertragsbestätigung, sonst wär sie sinnlos ;)

@Thomsl

Nein, weil er zu dem zeitpunkt auf einer 4 - wöchigen Fortbildung war und die Widerrufsfrist auch auf den Bestätigungsbrief definitiv seitdem abgelaufen ist. Deshalb klammert er sich ja so an die beiden Punkte;-)