Vertrag vor Arbeitsbeginn kündigen, obwohl eine Kündigung des Anstellungsvertrages vor Dienstantritt im Vertrag ausgeschlossen ist?
Hallo,
zum 01. Dezember fange ich eine neue Stelle an. Vertrag wurde unterschrieben. Im Vertrag befindet sich unteranderem folgender Text "Eine Kündigung des Anstellungsvertrages vor Dienstantritt ist ausgeschlossen.". Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 2 Wochen zum Monatsende.
Nun habe ich einen besseren Angebot von einem ganz anderen Unternehmen erhalten, für die ich aber gerne noch mehr arbeiten würde. Ich denke ich könnte es mit denen so vereinbaren, dass ich zum 1. Januar beginnen würde.
Ist es rechtlich dann legal, wenn ich ca. am 10. Dezember im neuen Betrieb (10 Tage nach Beginn) zum Monatsende kündige und am 01. Januar die neue Stelle beginne.
Ich denke mit dem Arbeitgeber sich vor Eintritt zu einigen wird schwierig... Zeweite Frage, was erwarten mich für Konsequenten, wenn ich den Vertrag vor Diensteintritt kündigen will?
Lieben Gruß
3 Antworten
Wenn die Kündigung vor Antritt der Stelle im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde, bleibt nur die Kündigung nach Antritt der Arbeitsstelle - ansonsten könnten Schadenersatzforderungen auf Dich zukommen.
Nach Antritt kannst Du jederzeit mit den 2 Wochen Kündigungsfrist kündigen - so wie es für Dich am besten paßt.
nur wenn so ein passus im arbeitsvertrag mit einer vertragsstrafe, z.b. einem monatsentgelt versehen ist, muss man aufpassen. de fakto kann der arbeitgeber trotz dieser vereinbarung nichts gegen eine kündigung vor dienstantritt machen. wie will er den unwilligen mitarbeiter, der sich anders entschieden hat, zur arbeit "zwingen"? da flattert doch der berühmte "gelbe schein" am ersten "arbeitstag" ins haus.
zwar ist das nicht die "feine englische art", einen unterschriebenen vertrag nicht anzutreten, aber es kommt auf die juristische fakten an und nicht auf die moralischen.
und wenn du den anderen job zum 1.1. antreten willst, wäre doch eigentlich der eine monat problemlos "auf der linken a***hbacke" abzureißen, wobei du auch schon am 1. arbeitstag zum 31.12. kündigen darfst. und dann wird dich der arbeitgeber vermutlich kaum beschäftigen wollen. immerhin hättest du dann anspruch auf einen monat entgelt.
der arbeitgeber könnte ggf. die kosten der neubesetzung der stelle von dir einklagen, z.b. die einer stellenanzeige. aber so eine klage steht auf wackeligen füßen.
Gut, ich denke, dass ich dann mit ihm versuche es einvernehmlich über einen Aufhebungsvertrag zu klären. Wenn er nicht mitmacht, habe ich kein Problem damit auch ein Monat die Stelle anzutreten, sodass ich am ersten Tag Kündige und zum Monatsende weg bin.
Somit wäre rechtlich alles im grünen Bereich für mich?
Die Kosten der Neubesetzung sind nicht auf den AN abzuwälzen. Das würde ja mein Kündigungsrecht beeinträchtigen.
@ Maximilian112:
Sicher kann das in diesem Fall möglich sein, wenn der Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt kündigt, obwohl diese Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.
per21221 hat ja nicht generell behauptet, der Arbeitgeber könne bei einer Kündigung so verfahren, sondern das nur auf diesen Fall hier bezogen!
Du kannst die Arbeit beginnen und in der Probezeit kündigen (auch schon am 1. Tag). Wenn Du vor Antritt kündigst, kann der AG die Kosten für die Stellen-Neubesetzung von Dir abverlangen.
Vielen Dank.
Bzgl. einer Vertragstrafe steht nichts im Vertrag. Nur das "Kündigung des Anstellungsvertrages vor Dienstantritt ist ausgeschlossen".
Wenn die Vertragstrafe nicht festgehalten worden ist, wovon muss ich dann ausgehen?