Vertrag rechtskräftig nur mit Firmenstempel?

9 Antworten

M.E. ist der Vertrag zustande gekommen, da es für ein solches Vertragsverhältnis keiner Schriftform bedarf.

Hier reicht alleine das konkludente Verhalten des Unternehmers aus, dass er den stempel unter die vertagsschrift setzt.

Der unternehmer kann sich nicht im Nachhinein rausreden, dass der Vertrag nichtig sei, weil die Schriftform nicht eingehalten wäre, weil dieser Vertrag keiner Schriftform bedarf.

Grundsätzlich bin ich in der Angelegenheit gelassen, da keine Unterschrift getätigt wurde.

Das ist auch völlig richtig so!

Ein schriftlicher Vertrag ist nur mit beiden Unterschriften der Vertragspartner rechtsgültig.

Ein schriftlicher Vertrag ist nur mit beiden Unterschriften der Vertragspartner rechtsgültig.

Dafür hätte ich gerne mal ein Rechtsquelle.

Sorry aber die Methoden der Euro Web sind doch schon seit Jahren in der Presse und auf diversen Foren hoch und runter gedudelt worden. Kein seriöser Anbieter erstellt mal einfach so eine Webseite für lau. Zudem ist es hier auch normal die Bedürfnisse des Kunden zu hinterfragen und auch die Zielsetzung einer erfolgreichen Web-Präsenz zu dokumentieren.

Dieses soweit zum Thema "erfolgreiche Webseiten" .... ich wette diese Beratung ist nicht erfolgt da die Euroweb Mitarbeiter von der Materie aber sowas von 0 Ahnung haben

Was den Vertrag betrifft ist dieser natürlich nicht rechtssicher. Nur ein Stempel ist keine Unterschrift. Den Stempel könnte ja jeder in einer stillen Minute auf das Papier drücken.

Am besten Ihr kommuniziert dieses per Einschreiben an die EuroWeb Knaben und beruft auf Euch diverse Urteile welche diese "Unternehmung" schon einstecken musste. Infos gibt es in ausreichender Form im Netz.

Sollte Deine Frau nochmals den Gedanken hegen eine Webseite umsetzen zu lassen, dann sollte Sie sich mit einer fachkundigen Agentur in Verbindung setzen. Kostet zwar auch Geld aber dafür stimmt die Leistung und auch das Ergebnis.

Ein Firmenstempel ersetzt keine Unterschrift. Nach meinem Verständnis ist der VBertrag nicht zustande gekommen.

Dem "Vorgesetzten der Fa. E" würde ich unverbindlich anheim stellen seine Rechtsauffassung gerichtlich klären zu lassen. Ich würde mich zurücklehnen und die weiteren Schritte der Gegenseite in Ruhe abwarten.

Im Nachgang (45 min später) wurden wir von einem Vorgesetzten der Firma EUROWEB darüber informiert, dass der Vertrag mit Stempel rechtskräftig sei.

Ein privatrechtlicher Vertrag kann niemals rechtskräftig sein. Dies können nur Verwaltungsakte und Urteile. Ob der Vertrag wirksam ist, ist zweifelhaft.

Da jedoch für Kaufleute i.S.v. § 14 BGB und HGB andere Bestimmungen gelten als für Verbraucher tendiere ich hier zu einer Rechtsberatung. Persönlich bin ich aber der Meinung, dass der Stempel allein nicht ausreicht. Eine vertretungsberechtigte Person der Firma muss unterschreiben.

Meine Frau macht sich ganz schön doll Gedanken :/

Gib ihr Dale Carnegies Buch "Sorge dich nicht, lebe".