Vertrag ohne Unterschrift gültig?
Hallo,
ein Bekannter hat mich beauftragt ein Päkchen zu mir schicken zu lassen, da er selbst nicht im Land ist bis Ende des Monats. Dafür brauchte er meine Personalausweisnummer, da das Paket mehr als 50 Euro wert ist und da öfter die Nummern gebraucht werden. Die werden bei Annahme auch kontrolliert. Ich habe mir gedacht, dass da nichts bei ist, da ich diese Person auch kenne und ich dafür was gut haben sollte bei ihm. Ich sollte das Paket nicht aufmachen und ihm dann geben. Jetzt kam das Paket an und ich habe es angenommen, mit Ausweis.. habe natürlich reingeguckt und siehe da: Ein Handyvertrag und ein Handy mit Rechnungsnummer auf meinen Namen, aber seine Kontodaten. Jetzt frage ich mich, wie ein Vertrag ohne meine Unterschrift oder einer Personalausweikopie gültig sein kann?? Der Typ hat mich richtig verarscht, das ist jetzt nicht das Thema! Ich will wissen, wieso der Vertrag gültig sein kann? Oder kann es sein, dass er den Vertrag mit seinem Perso und Bankkart dann abgeschlsosen hat und ich nur die Rechnungs und Lieferadresse habe? Er ist leider nicht erreichbar bis Ende des Jahres. Bin gerade echt sauer und weiß nicht, was mir da blüht! Angenommen er zahlt diesen Vertrag immer, ist alles ok. Aber was wenn er nicht Zahlungsfähig ist?? Seine Email, seine Handynummer und seine Kontodaten sind angegeben. Der Vertrag ist aber an mich gerichtet...
Ich brauche keine Antworten wie "Oh wie dumm bist...besser aufpassen" oder "Klär das mit ihm".. er ist nicht da um wasz u klären..
4 Antworten
Dass du das Paket angenommen hast, verpflichtet dich zu gar nichts. Wie du schon selbst gesagt hast, du hast nichts unterschrieben. Allerdings ist es schon merkwürdig, dass deine Daten in dem Vertrag stehen. Ich würde diese Handygesellschaft anrufen und um Aufklärung bitten, ggf auch das Paket zurück schicken. Möglich wäre ja auch, dass die Handygesellschaft bei der Auftragsannahme geschlampert hat und deine Daten nicht nur für die Versandanschrift sondern auch für den Vertrag hergenommen hat. Vielleicht hat sich dein Freund bei den Angaben missverständlich ausgedrückt, so dass das passieren konnte.
Er wird selbst keinen Vertrag bekommen, wegen schlechter SCHUFA. Du hast aber selbst Schuld, wenn du jemandem deinen Ausweis zur Verfügung stellst.
Mit einer Anzeige solltest du vorsichtig sein. Das Überlassen des Ausweises ist nämlich ebenfalls strafbar.
das ist ne verzwickte geschichte, denn du hast dich strafbar gemacht indem du das postgeheimnis verletzt hat-du hättest nicht ins paket reinschauen sollen. andererseits hat dus jetzt getan und solltest deinen fehler zugeben und den typ zur rede stellen-es macht nichts, wenn der erst ende des jahres erreichbar ist, denn wenn er den vertrag wirklich auf dich laufen lässt, ist er ungültig. jeder vertrag braucht eine gültige unterschrift! also, keine panik: sobald du den "freund" zur rede stellen kannst, wasch ihm den kopf und berichtige per widerspruch bei der telefongesellschaft (kannst übrigens auch ohne ihn machen-erkundige dich bei der gesellschaft, ob dich der bekannte gelinkt hat!)
Er hat sich durchaus nicht strafbar gemacht, wenn auf dem Paket seine Empfängeranschrift angegeben ist. Dann darf er das Paket auch öffnen, ganz gleich was sein Bekannter ihm gesagt hat.
gesetzlich ist es natürlich keine verletzung des postgeheimnisses, aber er hatte dem bekannten versprochen, es nicht zu öffnen und hat es trotzdem getan! das meinte ich!
Postgeheimnis für ein Paket was auf seinen Namen adressiert ist?
Das ist ne große Verarsche von dem Bekannten.
So, hab mir den Text nicht durchgelesen, aber ich weiß, dass ein Vertrag mündlich und gestlich gesiegelt werden kann. Muss man dann halt nur beweisen können
Der Vertrag wurde von einem Dritten auf mich abgeschlossen nur mithilfe meiner Personalausweisnummer! ONLINE!
ja so funktioniert das.
Die Post prüft dann bei der Auslieferung die Persodaten.
Das ist Post IDENT.
So kommt auch ein Vertrag zustande.
Da muss niemand was unterschreiben.
Aber die Annahme des Paketes ist bestätigt worden. Spitzfindig könnte man sagen, damit ist der Vertrag zustande gekommen.
Deswegen kannst du ja auch 14 Tage lang widerrufen. Diese Frist gilt nicht, wenn hier eine offensichtliche Täuschung vorliegt.
Was ist das für ein Postgeheimnis, wenn das Paket an mich addressiert ist?